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Von Werner Erni, Möhlin
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Der immer grösser werdende Wahn der Planwirtschaft
Alles muss reglementiert, gesteuert und kontrolliert werden. Und klappt es dann nicht, muss man es noch genauer steuern und reglementieren. Ob das verhältnismässig ist und ob das wirklich einen Mehrwert bringt, das spielt nur beschränkt eine Rolle. Aber Gesetze und Reglemente müssen eingehalten werden, und das braucht Kontrolle und Überwachung. Dies gibt wieder viel Administration und Bürokratie. Schon lange weiss man, dass Bürokratie für die Wirtschaft und den Wohlstand ein starkes Hemmnis ist. Bürokratie versucht man mit zusätzlicher Bürokratie zu bekämpfen. Man kann nicht den Markt spielen und sich Angebot und Nachfrage einpendeln lassen, wenn man ja schon vorher alles besser weiss respektive der Markt nicht das macht, was man sich erhofft. Es braucht Leitplanken und Regeln, aber diese sollten nicht erdrückend und abwürgend sein. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir in erster Linie Fachkräfte für Produktion, Innovation und Dienstleistungen einsetzen und nur einen beschränkten Teil für Administration und Kontrolle. Daran ist aber nicht nur die Verwaltung schuld. Sehr viele Politiker (nicht nur links) müssen auf jedes Problem sofort reagieren. Warten, bis der Markt das korrigiert, geht gar nicht, dann wäre man ja überflüssig.
Teile der Aktienmärkte haben sich von der Realität abgekoppelt
Ich glaube, dass sich Teile des Aktienmarktes von den früher geltenden Bewertungskriterien und Überlegungen sehr stark abgekoppelt haben. Schreiben wir eine neue Zeitreihe, oder ist dieses Mal alles anders? Ja, natürlich sind wir in einer Phase eines grossen Technologieschubes mit massiven Veränderungen. Mich würde es aber extrem überraschen, wenn dieses Mal alles anders sein sollte, und ich bin überzeugt, dass es sehr viele Enttäuschungen geben wird. Hochmut kommt vor dem Fall, und umso dünner die Luft wird, desto grösser könnte dann der Einbruch und die Überraschung mal sein. Das ist aber keine Aussage gegen alle Aktien. Ich glaube weiterhin längerfristig an diese Anlagekategorie. Im Moment wird aber ein rechter Teil, vor allem im amerikanischen Techbereich, komplett überzahlt, was sich mal stärker rächen kann.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
oder rufen unter 062 871 66 96 an.
Von Daniele Mezzi, Grossrat Die Mitte, Laufenburg
Von Colette Basler, Zeihen, Präsidentin Bildung Aargau
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Die Patientenverfügung
Warum eine Patientenverfügung?
Aus diversen Gründen schieben viele das Ausfüllen dieses Dokumentes vor sich hin. Eine Patientenverfügung ist aber sehr sinnvoll, da im Notfall die Familienangehörigen oder nahestehende Personen genau wissen, was im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu tun ist.
Generell kann sich die Gesundheit rasch ändern, und plötzlich ist man schwer krank oder es ereilt einen ein Unfall. In der Folge ist man nicht mehr ansprechbar.
Die wichtigsten Fragen, die sich in dieser Situation stellen, sind:
• Möchte ich künstlich beatmet oder künstlich ernährt werden?
• Wie lange und in welchen Fällen soll das geschehen?
• Wann ist mein Leben für mich persönlich nicht mehr lebenswert? Zum Beispiel wenn eine schwere Beeinträchtigung ein selbstständiges Leben nicht mehr ermöglicht. Die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nicht mehr da sind und damit gerechnet werden muss, dass man dauerhaft urteilsunfähig bleibt, oder für alle alltäglichen körperlichen Aktivitäten Hilfe benötigt.
Die Patientenverfügung hilft den nahestehenden Personen und auch der beteiligten Ärzteschaft, die Wünsche der vor ihnen liegenden Person entsprechend zu erfüllen. Sie gibt Auskunft, was die Person unter Lebensqualität versteht und wie sie behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung regelt unter anderem auch weitere Punkte:
– wer Zugang hat zu den Patientendaten;
– wer im Spital das Zimmer betreten darf (Besuchseinschränkung, denn nicht jeder mag in dieser heiklen Situation Besuche von z.B. weniger nahestehenden Bekannten);
– ob Organe entnommen werden dürfen oder nicht;
– ob der Körper zu Forschungszwecken genutzt werden darf oder nicht.
Das sind alles sensitive und sehr persönliche Themen. Empfehlenswert ist, diese Aspekte im Kreise der Familie und Freunde zu besprechen. So kennen die Personen, welche im Ernstfall kontaktiert werden, die persönlichen Überzeugungen und Wünsche.
Anweisungen im hohen Alter
Gerade im hohen Alter ist die gesundheitliche Vorausplanung wichtig. Es empfiehlt sich, genaue Anweisungen zu geben, wie in einem Notfallszenario reagiert werden soll. Beispiele sind:
• Soll man bei einer Grippe oder Lungenentzündung ins Spital gebracht werden oder mit den üblichen Medikamenten zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden?
• Soll man im Falle einer Ohnmacht zu Hause bleiben und den Hausarzt anrufen oder direkt mit der Ambulanz ins Spital eingeliefert werden?
Im hohen Alter und wenn jemand sehr vulnerabel ist, führt die Spitalbehandlung, die vordergründig Leben rettet, vielleicht zu einer Lebensverlängerung. Die Realität im hohen Alter ist ernüchternd: Wenn es um die Hoffnung geht, in den genannten Fällen wieder gesund zu werden und nach Hause zurück zu kehren, wird diese oft enttäuscht. Meist ist das Lebensende erreicht, und man überlebt die Krankheit, aber mit Beeinträchtigung, welche Einschränkungen mit sich bringt (bettlägerig, nicht mehr fähig, zu kommunizieren). Diese und weitergehende Themen können in einer Patientenverfügung geklärt werden. Das behandelnde Medizinal-Personal und die Bezugspersonen, welche in der Patientenverfügung definiert sind, können so gute Entscheide treffen, die im Sinne des Patienten sind.
Organspende
Die Organspende wird seit jeher kontrovers diskutiert. Mit der «Widerspruchsregelung», welche ca. Mitte 2027 eingeführt wird, ist jede Person ab Geburt OrganspenderIn. Dies bedeutet, dass jeder Person automatisch Organe entnommen werden, wenn keine schriftliche Willensäusserung des Betroffenen gefunden wird, ausser die Familie verfügt anders. Dazu wird ein Register eingeführt, in welchem man sich eintragen kann, wenn man der Organentnahme nicht zustimmen möchte.
Formulierung und Aufbewahrung
Verschiedene Institutionen, u.a. die Pro Senectute, bieten Vorlagen für eine Patientenverfügung an. EXIT, Dignitas, Pegasos, um hier nur einige zu nennen, sind Sterbehilfe-Organisationen, welche ebenfalls gute Beratung anbieten. Auf der Internetseite der FMH (Berufsverband Ärzteschaft) sind Kurzversion und ausführliche Version von Patientenverfügungen kostenlos erhältlich. Wichtig ist, dass eine nahestehende Bezugsperson Kenntnis der Patientenverfügung hat und das Original im Ernstfall auffindbar ist. Zu guter Letzt darf man froh sein, wenn man selber nie in die Lage kommt, für nahestehende Menschen eine Patientenverfügung nutzen zu müssen und selber in guter Gesundheit altert..
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt:
lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch
Wer haftet bei Unfällen in Schweizer Spielhallen?
In der Schweiz stützt sich die Beurteilung von Unfällen in Spielhallen primär auf das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR). Verunfallt ein Kind, muss geklärt werden, ob die Ursache ein technischer Mangel am Spielgerät oder ein menschliches Fehlverhalten war. Dabei steht die Werkeigentümerhaftung des Betreibers (Art. 58 OR) der Aufsichtspflicht der Eltern (Art. 333 ZGB) gegenüber. Entgegen weitverbreiteter Schilder wie «Benutzung auf eigene Gefahr» trägt der Betreiber eine strikte Verantwortung für die Sicherheit seiner Anlagen, während Eltern weiterhin für die angemessene Beaufsichtigung ihres Nachwuchses zuständig bleiben.
1. Die Haftung des Betreibers (Werkeigentümerhaftung)
Spielgeräte wie Trampoline, Klettergerüste oder Rutschen gelten rechtlich als «Werke». Gemäss Art. 58 OR haftet der Eigentümer für Schäden, die durch fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalt entstehen.
• Kausalhaftung: Dies ist eine scharfe Haftung. Der Betreiber haftet auch ohne direktes Verschulden (z.B. wenn er nichts vom Defekt wusste), sofern das Gerät objektiv unsicher war.
• Sicherheitsstandards: In der Schweiz gilt die Einhaltung der Normenreihe SN EN 1176 als Massstab für die Sicherheit. Ein Verstoss gegen diese technischen Normen deutet rechtlich fast immer auf einen Werkmangel hin.
• Haftungsausschlüsse: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) befreien den Betreiber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, für den sicheren Zustand der Geräte zu sorgen.
2. Die Aufsichtspflicht der Eltern
Auch in einer Spielhalle bleiben die Eltern das «Familienhaupt» im Sinne von Art. 333 ZGB.
• Zumutbarkeit: Eltern müssen ihre Kinder nicht sekündlich überwachen. In einer gesicherten Spielhalle ist das Mass der gebotenen Aufsicht geringer als im Strassenverkehr.
• Einschreiten: Eltern haften jedoch, wenn sie zusehen, wie ihr Kind ein Gerät grob zweckentfremdet (z.B. von oben auf eine Rutsche springt) und nicht einschreiten. In solchen Fällen kann die Haftung des Betreibers wegen Selbstverschuldens reduziert werden.
3. Wenn ein anderes Kind den Unfall verursacht
Wird Ihr Kind durch ein anderes Kind verletzt (z.B. Zusammenstoss auf der Hüpfburg), ist die Urteilsfähigkeit entscheidend:
• Urteilsunfähige Kinder: Haften rechtlich nicht selbst. Die Eltern des verursachenden Kindes haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
• Urteilsfähige Kinder: Ab ca. 7 bis 9 Jahren können Kinder gemäss Art. 41 OR selbst schadenersatzpflichtig werden, sofern sie den Unfall schuldhaft verursacht haben. In der Regel übernimmt dies die Privathaftpflichtversicherung der Familie.
Checkliste für den Unfallort
1. Beweise sichern: Fotografieren Sie das Gerät sofort, insbesondere Defekte (z.B. gerissene Netze, lose Schrauben).
2. Protokoll: Lassen Sie den Unfall vom Personal bestätigen und fordern Sie eine Kopie des Unfallberichts an.
3. Versicherung: In der Schweiz sind Kinder obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Versicherung prüft oft selbst, ob sie beim Betreiber Regress nehmen kann.
Sollten Sie bei einem Spielhallenunfall Ihres Kindes rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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Die USA haben extrem hohe Staatsschulden angehäuft
Die Staatsschulden der USA (und auch der meisten anderen westlichen Staaten) sind in den letzten Jahrzehnten richtiggehend explodiert. Sinnvoller als eine solche absolute Betrachtung aber ist es, wenn die Staatsschulden ins Verhältnis gebracht werden, z.B. zu den Staatseinnahmen oder zur gesamten Wirtschaftsleistung, da diese Kennzahlen das grundsätzliche Wachstum mitberücksichtigen.
Leider sieht die Situation aber auch in dieser «relativen» Hinsicht nicht besser aus: die US-Staatsschulden im Verhältnis zur Gesamtwirtschaftsleistung GDP haben sich seit dem Jahrtausendwechsel von ca. 60% auf über 120% mehr als verdoppelt.
Mit Ausnahme einer ganz kurzen Periode zu Clintons Zeiten haben die USA dauernd enorme Defizite gemacht. Krisenmassnahmen haben in der Corona-Zeit oder auch in der Finanzkrise zu auffällig hohen Defiziten geführt. Das wirklich Beängstigende ist aber, dass zu Zeiten mit Vollbeschäftigung und ohne Krieg (vor Iran) die USA Defizite in der Grössenordnung von 5% oder mehr vom BIP angehäuft haben und in den nächsten Jahren wohl noch höhere Defizite anhäufen werden.
Um welche Beträge geht es? Dazu Ray Dalio, Gründer von Bridgewater, einem der grössten Hedegefonds: «Im Laufe des nächsten Jahres wird die Bundesregierung etwa 7 Billionen US-Dollar ausgeben und nur etwa 5 Billionen US-Dollar einnehmen, sodass sie weitere etwa 2 Billionen US-Dollar an Schulden verkaufen muss, zusätzlich zu der 1 Billion US-Dollar, die sie verkaufen muss, um Zinsen zu zahlen, und den 9 Billionen US-Dollar, die sie zur Verlängerung der Schulden aufbringen muss.»
Wer finanziert diese Schulden?
Das Ausland…
Bleiben die ausländischen Investoren kaufwillig? China hat in den letzten zehn Jahren sein Volumen an US-Treasuries kontinuierlich reduziert, bei Japan ging es seitwärts. In die Bresche gesprungen ist vor allem Europa, dessen Volumen sich an US-Treasuries massiv erhöht hat. Was würde passieren, wenn sich auch bislang Verbündete wie Japan, Europa von den zunehmend unberechenbareren USA und dem US-Dollar abwenden würden?
… oder das Inland?
Wenn die ausländischen Investoren weniger von diesen riesigen Mengen an US-Schuldtiteln kaufen würden, müssten inländische Investoren einspringen oder höhere Zinsen müssten die Anleger stärker anlocken. Die Variante mit steigenden Zinsen wäre für die Anlagemärkte nicht optimal. Steigende Zinsen führen zu höheren Kosten bei Schuldnern, egal ob beim Staat selber oder auch bei verschuldeten Firmen oder Privaten.
Trump wählt Inflation und Weiterführung des Schneeballsystems
Den Gürtel enger zu schnallen und anstelle von jährlichen Defiziten endlich mal Überschüsse zu erzielen und die Schulden abzubauen, scheint offenbar illusorisch zu sein.
Genauso scheint eine höhere Zinsbelastung für den US-Staat zu schmerzhaft zu sein. Was also wäre ein dritter Ausweg? Die Absicht von Trump ist hier ausnahmsweise einmal klar: Er will die Zentralbank gefügig machen, dass das FED einspringt und die Staatschulden durch neu geschaffenes Geld aufkauft. Diese Monetarisierung der Staatsschulden durch das FED führt zur weiteren Verwässerung der Kaufkraft, der US-Dollar wird in diesem Szenario weiter deutlich an Wert verlieren, die Konsumenten werden immer höhere Preise bezahlen müssen.
Dass Trump nicht gefügige FED-Mitglieder wie Lisa Cooks oder Noch-FED-Chef Jerome Powell unzimperlich abzuschiessen versucht, ist ein klares Zeichen.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
Sonja Wunderlin
eidg. dipl. Naturheilpraktikerin
Praxis für Naturmedizin
062 874 00 16
Die Landschaft verspeisen
Im Moment ist die Landschaft wirklich zum anbeissen schön. Klar, das Auge isst mit, aber so meine ich das nicht. Viele der sattgrünen Kräuter auf Feld, Wald und Wiese können tatsächlich verspiesen werden. Dazu möchte ich Sie hier animieren.
Einige der Frühlingskräuter haben nicht nur köstliche Geschmackskombinationen zu bieten, sondern entfalten verspiesen auch spannende Wirkungen. Sie enthalten verglichen mit Gemüse ein Mehrfaches an Vitaminen, Spurenelementen und sekundären Pflanzenstoffen.
Heute hatte ich Zeit für einen Morgenspaziergang. Auf dem Rundgang konnte ich mich kaum sattsehen, ob all der Blütenpracht und dem satten grünen Gras. Da haben sich meine Sammeltüten gefüllt und zuhause konnte ich zum Zmittag einen Frühlings-Salat bereiten. Frische Wiesenlabkraut-Spitzen, Blätter von Sauerampfer, etwas Löwenzahn, Gundelrebe, junge Ulmenblätter und Wiesen-Schaumkraut, dazu eine grosse Menge frischer Spinat aus dem Laden. Das Ganze übersät mit Blüten von Löwenzahn und Margritli (Bellis perennis). Wenn der Salat so aussieht, spielt er die Hauptrolle auf dem Tisch, optisch und geschmacklich haben wir zum Zmittag die Landschaft verspiesen. So ein Salat ist in einem entsprechenden Restaurant übrigens recht kostspielig...
Wüchsig und noch zart sind im Moment auch die Brennnesseln. Eine Nessel-Suppe für vier Personen bereitet man am Besten aus einem grossen Korb voll junger Nesseltriebe. Zugegeben werden zu gleichen Teilen Bouillon, Rahm und Weisswein. Die Suppe wird nur kurz aufgekocht und anschliessend püriert. Sie schmeckt grossartig, fördert die Ausscheidung über die Nieren und versorgt den Körper unter anderem mit Vitamin A
und C, Magnesium, Eisen, Kieselsäure und Proteinen.
Es lohnt sich auch, botanische Familien besser zu kennen. Dann muss nicht jedes Pflänzlein einzeln gelernt werden, sondern man kann sich beim Sammeln fokussieren auf die Familien, bei denen praktisch alle Vertreter essbar sind. Die Blüten der botanischen Familie der Rosenblütler (Rosaceae) beispielsweise, also von Quitte, Kirsche, Zwetschge oder den wilden Vertretern Schwarzdorn, Weissdorn, Traubenkirsche oder Wildrose sind ebenfalls essbar. Die Traubenkirsche hat ein starkes Bittermandelaroma und ist mit Zucker püriert eine feine Basis für Drinks oder Glacé. Kirschenbüten im Grüntee machen diesen blumig-lieblich und ein Tee mit Knospen der wilden Rose ist ein Gedicht.
Auch viele Vertreter aus der Familie der Kreuzblütler (Brassicaceae) sind kulinarisch spannend und haben zu ihrer leichten Schärfe und ihrem etwas bitteren Geschmack auch eine verdauungsfördernde und wärmende Wirkung. Im Frühling haben viele noch keine Blüten, sondern erst feine Rosetten gebildet, die einfach zu ernten und zart sind. Im Moment findet man die Knoblauchrauke (Alliaria petiolata) oder verschiedene Schaumkräuter wie Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) oder das behaarte Schaumkraut (Cardamine hirsuta). Sie sollten alle nicht gekocht werden, da durch Hitze ein wichtiger Teil ihres Geschmacks und ihrer Wirkung verloren gehen. Also als Salatbeigabe, püriert zu einem Pesto oder als Deko auf dem Menü.
Nicht nur die Liebe geht durch den Magen, sondern auch die Landschaft. E Guete.
Wer nun auf Botanik oder botanische Kulinarik Lust bekommen hat, sich aber unsicher fühlt: Botanik-Kurse für Interessierte starten wieder ab 27. April in Laufenburg: www.wildkraeuterschule.ch/sonja-wunderlin.
Weitere Kurse zu essbaren Wildpflanzen: www.sonjawunderlin.ch
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch
Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diabetes Folge 1
Wir werden heute auf die Volkskrankheit Diabetes eingehen.
Es ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der zu viel Zucker (Glukose) im Blut bleibt. Diabetes mellitus bedeutet wörtlich «honigsüsser Durchfluss». Der Name verrät bereits viel über die Krankheit: Steigt der Blutzucker zu stark an, gelangt Zucker in den Urin, was früher sogar am süssen Geschmack erkannt wurde. Wenn diese Situation lange nicht erkannt wird, sind Folgeerkrankungen sehr wahrscheinlich. Diese betreffen unter anderem die Augen, die Nerven, die Nieren und das Herz. Als Ursache kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Entweder gibt es im Blut zu wenig Insulin (ein Hormon aus der Bauchspeicheldrüse), oder es liegt eine verminderte Reaktion des Körpers auf das Insulin vor (Insulinresistenz).
Insulin wirkt wie ein «Schlüssel», der den gelösten Zucker aus dem Blut in die Zellen transportiert. Wenn das nicht in ausreichender Menge erfolgt, steigt der Blutzucker. Dieser Blutzuckerspiegel ist messbar und ermöglicht die Erkennung der Krankheit. Typische Symptome bei Diabetes sind: Durst (viel und/oder ständig), häufiges Wasserlassen, schlechte Wundheilung, verschwommene Sicht, Müdigkeit.
Wie wird Diabetes festgestellt?
Der Nüchternblutzucker, gemessen nach mindestens 8 Stunden ohne Nahrungsaufnahme beträgt im Normalzustand unter 5.6 mmol/L und bei Diabetes mehr als 7.0 mmol/L (messbar in der Apotheke, keine Diagnosestellung).
Der Langzeitzuckerwert (HbA1c) zeigt den Durchschnitt der Werte der letzten 2-3 Monate, berücksichtigt aber keine Spitzen oder Minimalwerte: Normalerweise liegt er unter 5.7 %, Diabetes beginnt ab 6.5 % (messbar in der Apotheke, keine Diagnosestellung).
Der Zuckerbelastungstest (OGTT) erlaubt eine Einschätzung, wie der Körper eine definierte Menge Glukose aufnimmt. Der Test gilt als Goldstandard und wird generell bei Verdacht angeordnet. Diabetes beginnt ab 11.1mmol/L nach 2 Stunden (messbar in einer Praxis).
In der Vergangenheit gab es diverse Kampagnen. Sie hatten zum Ziel, Diabetes oder Vorstufen davon zu erkennen. In den Apotheken durften die dafür geschulten Mitarbeitenden während eines begrenzten Zeitraums den Nüchternblutzucker bestimmen. (Wichtig war dabei, dass sicher die letzten 8 Stunden keine Nahrung oder auch kalorienhaltige Getränke zu sich genommen wurden.) Das interessierte Publikum konnte dann mit diesem Ergebnis mit ihrem Hausarzt die Situation besprechen und rechtzeitig entsprechende Massnahmen einleiten.
Heute bieten sehr viele Apotheken diese Art von Dienstleistung mehrheitlich jederzeit an, fragen Sie in Ihrer Apotheke danach. Es werden auch Tage angeboten, an denen Sie Ihr Blutzucker-Messgerät validieren können. Dabei sind speziell geschulte Mitarbeitende und Fachpersonen in der jeweiligen Apotheke tätig. Sie werden auch beim Blutzuckermessen begleitet. Meistens können Sie auch Ihren Langzeitzuckerwert (HbA1c) bestimmen lassen.
Ab welchem Alter sollte man seine Blutzuckerwerte kennen?
In der Literatur wird empfohlen, spätestens ab 35 Jahren seine Werte regelmässig (sprich alle zwei bis drei Jahre) kontrollieren zu lassen. Beim Vorliegen von «Risikofaktoren» wie Übergewicht, Bewegungsmangel, Diabetes in der Familie, Bluthochdruck oder erhöhte Blutfettwerte oder Schwangerschaft ist ein Check früher und regelmässiger sinnvoll!
Das ist nur ein kurzer Überblick, wir werden in weiteren Folgen dieses Thema detaillierter vorstellen und auch auf persönliche Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit