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Unterstützung für Aargauer Landwirtschaftsbetriebe in finanzieller Not

(pd) Die Grossrätliche Kommission stimmt einem Nachtragskredit zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe aufgrund der Trockenheit und des Hagelschlags einstimmig zu.

Aargauer Landwirtschaftsbetriebe, die aufgrund des Hitzesommers sowie des Hagelschlags finanzielle Engpässe erlitten haben, sollen nach dem Willen des Regierungsrats mit sogenannten Betriebshilfedarlehen (BHD) eine Überbrückungshilfe erhalten. Diese Darlehen werden je zur Hälfte vom Bund und den Kantonen finanziert. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) sprach sich einstimmig für den beantragten Nachtragskredit von vier Millionen Franken für das Budget 2026 aus, um damit den Fonds de Roulement um acht Millionen Franken aufzustocken und die erwarteten erforderlichen Mittel zur Unterstützung der betroffenen Aargauer Landwirtinnen und Landwirte bereitstellen zu können.

Die ausserordentliche Trockenheit und der Hagelschlag in diesem Sommer haben der Landwirtschaft zugesetzt und führten zu Ertragsausfällen, Futterknappheit, Mehrkosten et cetera. Der Regierungsrat schätzt, dass deshalb mindestens fünf Prozent der knapp 3000 Aargauer Landwirtschaftsbetriebe in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten. Er rechnet deshalb mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von acht Millionen Franken, um betroffene Landwirtschaftsbetriebe mit zinslosen Betriebshilfedarlehen (BHD) finanziell zu stabilisieren.

Unterstützungsbedarf unbestritten

Die Mitglieder der Kommission für Volkswirtschaft von Abgaben (VWA) bekräftigen an ihrer Beratung die Dringlichkeit und Notwendigkeit von Betriebshilfedarlehen (BHD) für die Aargauer Landwirtinnen und Landwirte, die aufgrund der Extremereignisse unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es wird die Tatsache hervorgehoben, dass die beantragte Aufstockung des Fonds de Roulement eine einmalige Aufstockung darstelle und die ausbezahlten Gelder über die Rückzahlung der Darlehen wieder in den Fonds zurückfliessen würden. Viele mahnen, dass Betriebshilfedarlehen nur eine Sofortmassnahme mit kurzfristiger Wirkung darstellten und weitere Massnahmen jetzt zwingend notwendig seien, um die Landwirtschaft an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird wiederholt auf die kantonale Wasserstrategie verwiesen, die es nun umzusetzen gelte. Zudem wird mit Blick auf die Zukunft gewarnt, dass Wetterextreme und Szenarien, wie wir sie im letzten Sommer erlebt hätten, künftig mit grösserer Regelmässigkeit auch die Schweiz treffen würden. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im November über den Nachtragskredit beraten.