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Pro Wind Aargau: «Neues Konzept Windenergie des Bundes sabotiert die Energiewende, statt sie zu beschleunigen»

(pw) Der kantonale Verband Pro Wind Aargau nimmt zur Anpassung 2026 des Konzepts Windenergie des Bundes Stellung. Das revidierte Konzept enthält laut dem Verband hoch problematische und bundesrechtswidrige Elemente, die den dringend nötigen Ausbau der Windenergie blockieren. 

Pro Wind Aargau schreibt: «Der Kanton Aargau weist gemäss der kantonalen Strategie energieAARGAU 2025 ein ökologisches Windenergie-Potenzial von 1218 GWh pro Jahr aus. Dabei sind bereits alle Einschränkungen wie Schutzgebiete berücksichtigt. Die Windenergie könnte damit einen enormen Beitrag vor allem auch zur Schliessung der Winterstromlücke leisten. Trotzdem steht im Aargau bis heute keine einzige Windanlage, während in Europa bereits 17 Prozent des Stroms durch Wind erzeugt werden. Die desolate Situation im Aargau ist das Resultat einer verfehlten Planung von Bund und Kantonen. Auch das neue Konzept Windenergie des Bundes, das bis 31.10.2026 in der Vernehmlassung war, verhindert mit Killerkriterien die Nutzung der Windenergie statt diese durch gute Rahmenbedingungen zu fördern.

Das neue Instrument «Konfliktpotenzialkarte», welches eigentlich rechtzeitig mögliche Konflikte aufzeigen soll, wird dabei als Ausschlussinstrument missbraucht. Von Anfang an werden damit grosse Gebiete pauschal von der Nutzung ausgeschlossen, anstatt dass die Nutzungskonflikte sachgerecht im nachfolgenden Verfahren gelöst werden. Dies unterläuft das Verhältnismässigkeitsgebot von Art. 5 der Bundesverfassung und den Volkswillen beim Stromgesetz und beim Beschleunigungserlass. Hinzu kommt ein absurder pauschaler Maximalwert von 10 getöteten Vögeln pro Anlage und Jahr. Dieser ist willkürlich, wissenschaftlich unhaltbar, unverhältnismässig und damit juristisch angreifbar. Zum Vergleich: Hauskatzen töten in der Schweiz jährlich 30 Millionen Vögel, Glasfassaden fünf Millionen, der Strassenverkehr eine Million. Für diese Verursacher existiert keinerlei Regulierung.

Pro Wind Aargau fordert Korrekturen
Vorbehalts- statt Ausschlussgebiete: Die Konfliktpotenzialkategorien «hoch» und «sehr hoch» sind nur als Vorbehaltsgebiete einzustufen. Ein erhöhtes Konfliktpotenzial löst erst vertiefte Abklärungen aus – nicht aber den Ausschluss eines Gebiets.
Schutz rechtskräftiger Richtpläne: Die neue Karte darf keine Überprüfung bereits festgesetzter Windenergiegebiete auslösen.
Sicherung laufender Verfahren: Laufende Richtplanverfahren und fortgeschrittene Projekte (Nutzungsplanung, UVP) müssen auf Basis der bei Verfahrensbeginn geltenden Grundlagen abgeschlossen werden können.
Aktualisierung des Orientierungsrahmens: Der bestehende Orientierungsrahmen unterschätzt das Windpotenzial systematisch. Er muss zwingend aktualisiert werden, bevor die Karte behördenverbindlich eingeführt wird.
Kein pauschaler Vogelschwellenwert: Der Wert von zehn Vögeln pro Anlage und Jahr darf als pauschaler Beurteilungsmassstab nicht herangezogen werden. Allfällige Schutzauflagen sind am Verhältnismässigkeitsprinzip auszurichten.
Verfahrenskoordination Bund-Kanton: Das ESTI soll die Plangenehmigung spätestens nach dem erstinstanzlichen kantonalen Entscheid aufnehmen. Das BAFU soll seine Stellungnahme zu Rodungen vor der öffentlichen Auflage abgeben.
Einzelanlagen in Industriegebieten: Sinnvolle Einzelanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten dürfen nicht am Konzentrationsgrundsatz scheitern.