(pd) Der Grosse Rat hat am 10. September 2024 dem Gegenvorschlag zur Gewässer-Initiative mit 128:0 Stimmen zugestimmt. Die Gewässer-Initiative wurde im Anschluss daran durch die Initianten zurückgezogen. Als erstes Zwischenziel müssen bis 2040 750 Hektaren Land wiedervernässt werden.
Der Kanton Aargau macht nun den ersten Schritt mit der Umsetzung im Wald: Der Grosse Rat hat soeben die 6. Etappe des Naturschutzprogramm Walds beschlossen und damit den Weg frei gemacht für die Schaffung von 120 ha Feuchtgebieten im Wald bis 2031 respektive von 300 ha bis 2040. Pro Natura Aargau, als eine der Initianten der Gewässer-Initiative, freut sich, dass die Schaffung dieser Feuchtgebietsflächen im Wald nun an die Hand genommen wird.
Mit 128 zu 0 beschloss der Grosse Rat letztes Jahr am 10. September einstimmig, dass der Kanton Aargau bis 2060 1000 Hektaren Feuchtgebiete schaffen muss. Als erstes Zwischenziel müssen bis 2040 750 Hektaren Land wiedervernässt werden: 280 Hektaren im Landwirtschaftsgebiet, 300 Hektaren im Wald und 170 Hektaren im Siedlungsgebiet. Dies wird über die im Aargau bewährten, auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierenden kantonalen Programme Wald Naturschutz, Labiola Landwirtschaft und Naturschutz 2030 umgesetzt.
Über den Zielwert zur Schaffung von Feuchtgebieten im Wald wurde bereits im Rahmen des Gegenvorschlags zur Gewässer-Initiative entschieden. In den nächsten 15 Jahren sind im Rahmen des kantonalen Wald Naturschutzprogramms jährlich 20 ha Feuchtflächen im Wald zu schaffen, damit der Zielwert von 300 ha bis 2040 erreicht werden kann.
Matthias Betsche, Grossrat und Geschäftsführer Pro Natura Aargau betont: «Feuchtgebiete im Wald sind sehr wertvoll für Mensch und Natur. Der Klimawandel beeinflusst den Wasser-haushalt in Wäldern erheblich und macht Wasser zu einer immer wichtigeren Ressource. Damit die Schaffung der Feuchtgebieten mit den bewährten, freiwilligen Programmen funktioniert, müssen die dafür erforderlichen finanziellen Anreize und Mittel zur Verfügung stehen. Mit der 6. Etappe des Wald Naturschutzprogramms wurde dies an die Hand genommen.»
Die erforderlichen finanziellen Mittel für die neuen Feuchtgebiete wurden soeben durch den Grossen Rat mit dem Beschluss zur 6. Etappe Wald Naturschutzprogramm gesprochen. Die Finanzmittel für die Schaffung der Feuchtgebiete decken u.a. die baulichen Eingriffe, die Projektierungskosten und die Entschädigung des Nutzungsverzichts für die betroffene Waldeigentümerschaft ab.
Matthias Betsche freut sich sehr über diesen Entscheid des Grossen Rats: «Der Wald geht jetzt mit der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Gewässer-Initiative voran. Der Gegenvorschlag ist eine mit allen Akteuren gemeinsam ausgearbeitete Lösung, die wegweisend ist und uns allen zugutekommt. Mit der Umsetzung verbessern wir den Wasserhaushalt im ganzen Kanton Aargau. Der Wald hat jetzt den Anfang gemacht. Landwirtschaft und Siedlung werden folgen.»