Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
16.9 °C Luftfeuchtigkeit: 60%

Sonntag
14.1 °C | 27.8 °C

Montag
14.2 °C | 27 °C

Kanton Aargau stärkt die Kinder- und Jugendhilfe

)pd) Im Kanton Aargau sollen Kinder, Jugendliche und Familien unabhängig von ihrem Wohnort frühzeitig, einfach und in hoher Qualität die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.

Mit der Bündelung der gesetzlichen Grundlagen in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz will der Regierungsrat die Kinder- und Jugendhilfe gesamtkantonal koordiniert, wirksam und wirtschaftlich umsetzen. Die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf dauert vom 11. September bis zum 11. Dezember 2026.
In Kindheit und Jugend werden entscheidende Grundlagen für das spätere Leben gelegt. Zeigen sich Belastungen oder Entwicklungsprobleme, ist eine frühzeitige und niederschwellige Unterstützung oft entscheidend. Sie hilft, schwere Eingriffe zu vermeiden, Familien nachhaltig zu stärken und spätere gesellschaftliche Folgekosten zu senken. Von einer wirksamen frühen Hilfe profitieren damit sowohl die Betroffenen als auch Gemeinden und Kanton.

Kinder- und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe
Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Gemeinden und Regionen eignen sich insbesondere für vorgelagerte Leistungen, da sie nahe am sozialen Umfeld der Betroffenen sind. Spezialisierte Angebote sollen auf kantonaler Ebene bereitgestellt werden. Entscheidend ist ein über alle Ebenen hinweg abgestimmtes, qualitativ hochwertiges und wirtschaftlich tragfähiges Angebot, in dem sich Kinder, Jugendliche, Familien und Fachpersonen gut orientieren können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Stärkung der niederschwelligen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch einen unkomplizierten Zugang
• Vermeiden von kostenintensiven und einschneidenden Eingriffen in die Familie
• Beseitigung von Lücken in Beratung und Unterstützung
• Klare Zuständigkeiten und Abstimmung der Kinder- und Jugendhilfe auf den Ebenen Gemeinde, Region und Kanton
• Koordination der Leistungen für das einzelne Kind beziehungsweise die einzelne Familie

Heutige Situation: regionale Unterschiede und Versorgungslücken
Die heutige Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Aargau ist stark regional geprägt. Dadurch bestehen bei Verfügbarkeit, Qualität und Ausgestaltung der Angebote teils erhebliche Unterschiede. Es fehlen eine klare kantonale Gesamtsicht, eine gute Abstimmung der Hilfen und eine verständliche Orientierung für Familien und Fachpersonen. Dies führt zu Überlastungen bei Fachstellen, zu Wartezeiten für Betroffene und zu einer schwer steuerbaren Kostenentwicklung.

Klare Zuständigkeiten und bessere Abstimmung
Mit der Bündelung der bestehenden gesetzlichen Regelungen in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz will der Regierungsrat die Grundlage für eine flächendeckende, verlässliche und wirksame Versorgung schaffen. Kinder, Jugendliche und Familien sollen im ganzen Kanton unabhängig vom Wohnort rechtzeitig die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Klare Zuständigkeiten, besser abgestimmte Angebote und geschlossene Versorgungslücken sollen dazu beitragen, Belastungen früher aufzufangen und Familien nachhaltig zu stärken.

Finanzielle Auswirkungen
Der Ausbau vorgelagerter Angebote verursacht zunächst vergleichsweise geringe Mehrausgaben. Langfristig ist jedoch mit insgesamt substanziell tieferen Kosten zu rechnen, weil hochschwellige Massnahmen vermieden werden können, die um ein Vielfaches teurer sind. Erfahrungen aus dem Aargau und aus anderen Kantonen zeigen, dass die Stärkung niederschwelliger Angebote wirksam ist, wenn Unterstützung rechtzeitig erfolgt.