(gp) Die Grünen hatten sich 2018 im Grossen Rat gegen die Rückweisung der damaligen Vorlage zum EG StPO ausgesprochen. Entsprechend begrüssen es die Grünen, dass nun verschiedene der 2018 zurückgewiesenen Themen endlich behandelt werden. Auch die aktuelle Vorlage erscheint den Grünen insgesamt sehr gelungen und sie unterstützen die meisten Änderungsvorschläge.
In Anbetracht der Unschuldsvermutung sehen die Grünen allerdings die vorgeschlagene Regelung, dass die Arbeitgebenden gemäss den §§ 24a und 24b bereits über hängige Strafverfahren informiert werden sollen, skeptisch und bitten den Regierungsrat, im Rahmen der Botschaft darzulegen, wie er die Vereinbarkeit dieser Regelung mit der Unschuldsvermutung einstuft und welche Massnahmen die Arbeitgebenden nach Kenntniserhalt über ein hängiges Strafverfahren ergreifen könnten, ohne die beschuldigte Person vorzuverurteilen. Die Mitteilung von erledigten Strafverfahren unterstützen die Grünen hingegen vorbehaltlos.
Die Grünen hatten sich bereits im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage im Jahr 2022 ablehnend gegenüber der Einführung von § 24 Abs. 6 geäussert. Grossrat Maurus Kaufmann begründet: «Eine Mitteilung an das Amt für Migration und Integration sollte unseres Erachtens nur erfolgen, wenn gemäss Anklageschrift Delikte im Raum stehen, bei denen eine Landesverweisung erfolgen muss oder kann. Eine Mitteilung bei jeglichen Anklagen gegen Ausländer:innen gänzlich unabhängig vom Anklagegegenstand erscheint uns hingegen als unangemessen und führt zu unnötigem Aufwand.» Dieselbe Kritik üben die Grünen auch am neu vorgeschlagenen Abs. 6bis.