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Aargauischer Gewerbeverband fordert: Keine Sonderprivilegien für Staatsangestellte

(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) hat im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Revision des Gesetzes über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz, PersG) Stellung genommen. Grundsätzlich unterstützt der AGV Bestrebungen, das kantonale Personalrecht zu modernisieren und den heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichzeitig warnt der AGV jedoch vor Sonderregelungen für Staatsangestellte, die über das in der Privatwirtschaft Übliche hinausgehen.

Positive Punkte
Der AGV hat bei der Prüfung der Revision des Personalgesetzes nicht nur Kritikpunkte, sondern begrüsst insbesondere folgende Änderungen:
• die Flexibilisierung bei befristeten Anstellungen, insbesondere die Einführung der Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Anstellungen. Dies deshalb, da es zum Teil befristete Anstellungen mit langer Anstellungsdauer gibt.
• die Möglichkeit, bei Mitarbeitenden, welche die Anforderungen für die Stelle nicht erfüllen, auf Bewährungsfristen zu verzichten. Diese Möglichkeit soll nur dann beste-hen, wenn die Bewährungsfristen ihren Zweck nicht erfüllen. Diese Flexibilisierung ist aus Sicht des AGV richtig, denn die Einhaltung bisheriger rein formeller Bestimmungen macht keinen Sinn, wenn aus dem Verhalten des Mitarbeitenden hervorgeht, dass eine Bewährungsfrist kein Sinn macht.
• die Streichung überholter Kriterien, wenn Mitarbeitende Nebenbeschäftigungen oder öffentliche Ämter annehmen wollen.

Kritikpunkte
Der AGV erwartet jedoch vom Regierungsrat, dass folgende Punkte der Revision noch angepasst werden oder zusätzlich in die Revision einbezogen werden:
• Lohnniveau: Wie aus den aktuellen Auswertungen hervorgeht, verdienen Staatsangestellte immer noch durchschnittlich mehr für gleiche Tätigkeiten. Es besteht eine Lohndifferenz zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, sowohl auf kantonaler wie zum Teil auch auf lokaler Ebene. Diese Privilegierung zulasten des Steuerzahlers ist zu beseitigen, wobei seitens AGV anerkannt wird, auch bei Kanton konkurrenzfähige Löhne zu zahlen. Ansonsten fehlen dem Kanton fähige Mitarbeitende, was sich wiederum aufgrund von Qualitätsmängeln beim Steuerzahlenden bemerkbar macht. Der AGV fordert daher jährlich die Überprüfung und Anpassung der Löhne auf das Niveau der KMU-Privatwirtschaft (ein Vergleich im KMU-Kanton mit Grossbanken und Versicherungen ist nicht statthaft).
• Einführung von Abfindungen bei Auflösung des Angestelltenverhältnisses: Solche Zahlungen sind in der KMU-Branche absolut unüblich. Sie werden ausnahmsweise bei leitenden Positionen in Banken und Versicherungen gemacht, aber nicht in der KMU-Welt. Der Staat muss auf dem Arbeitsmarkt mit der Privatwirtschaft gleich lange Spiesse haben und darf deshalb seinen Mitarbeitenden keine Sondervorteile zulasten der Steuerzahlenden zukommen lassen. Dieser Vorschlag des Kantons ist klar zurückzuweisen.
• Bezahlte Arbeitszeit für öffentliche Ämter: Dass Angestellte bis zu zwei Stunden pro Woche bezahlt freigestellt werden können, während sie gleichzeitig Entschädigungen aus den Mandaten erhalten, ist eine nicht akzeptable Privilegierung gegenüber Angestellten in der Privatwirtschaft. Das Engagement für öffentliche Ämter ist mit neuen Lösungsansätzen ganzheitlich zu entschädigen, sowohl auf kommunaler wie auf kantonaler Ebene. Hier ist die Regierung gefordert, kreativ neue Lösungsansätze, z. B. analog der schweizweiten EO-Lösung, zu überlegen und mit den Parteien und Verbänden zu diskutieren. Die aktuelle Regelung der bezahlten Arbeitszeit ist hingegen eine einseitige Privilegierung von Angestellten im öffentlichen Dienst und ist daher revisionsbedürftig.
• Überhöhte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Statt der vorgesehenen 90 % fordert der AGV eine Angleichung an die Privatwirtschaft mit 80 % Bruttolohn, was den den branchenüblichen Krankentaggeldregelungen entspricht.
• Verschiebung der Verantwortung bei Weiterbildung: Im Entwurf zum neuen Personalrecht wird die Verantwortung für die Weiterbildung dem Mitarbeitenden UND dem Staat übertragen. Der AGV steht dezidiert für die Weiterbildung ein und erachtet auch eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an der Weiterbildung in gewissen Fällen als sinnvoll. Weiterbildung muss und soll aber die Aufgabe der Mitarbeitenden selbst sein. Sie ist primär eine Frage der Eigeninitiative und Ausdruck von Motivation – es soll nicht dazu kommen, dass der Staat überlegt, welche Weiterbildung wann nun für wen die richtige Lösung ist.

Forderung nach Gleichbehandlung
Der AGV betont in seiner Vernehmlassung mehrfach, dass der Staat auf dem Arbeitsmarkt mit der Privatwirtschaft «gleich lange Spiesse» haben müsse. Sonderregelungen für Staatsangestellte führen zu Mehrkosten für die Steuerzahlenden – die mehrheitlich in der Privatwirtschaft beschäftigt sind und selber nicht von solchen Privilegien profitieren, diese aber über ihre Steuern finanzieren müssen.