(pd) Bei den Aargauer Regionalen Arbeitsvermittlungszentren waren per Ende April 2025 insgesamt 12 186 Personen als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent zurück gegangen. Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 0,7 Prozentpunkte zugenommen.
Bei den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Aargau waren per Ende April 2025 insgesamt 173 Personen weniger als im Vormonat als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote fiel um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr waren 2697 Personen mehr arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote nahm in diesem Zeitraum um 0,7 Prozentpunkte zu.
Schweizweit fiel die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,5 Prozentpunkte zu.
Stellensuchende im April
Per Ende April 2025 wurden im Aargau insgesamt 18 653 Stellensuchende registriert, 108 weniger als im Vormonat.
Die Zahl der bei den Aargauer RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im April 2025 gegenüber dem Vormonat um 176 auf 3441 Stellen. Davon unterlagen 1692 Stellen der Meldepflicht.
Dauer der Arbeitssuche im April
Durchschnittlich waren die im April 2025 abgemeldeten Stellensuchenden 221 Tage auf Stellensuche. Das waren neun Tage weniger als im Vormonat. Am längsten suchten die 50- bis 64-Jährigen nach einer neuen Stelle: Sie benötigten im Durchschnitt 266 Tage, um eine neue Arbeit zu finden. Bei den 25- bis 49-Jährigen waren es 214 Tage und bei den 15- bis 24-Jährigen 142 Tage.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Nach einer Wartezeit (5–20 Tage) bekommen Stellensuchende 70 Prozent des versicherten Verdienstes als Taggelder ausbezahlt. Personen mit Unterhaltspflicht erhalten 80 Prozent des versicherten Lohnes ausbezahlt.
Eine versicherte Person hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie in der Schweiz wohnt und die erforderliche Beitragszeit erfüllt hat. Das heisst, innerhalb der letzten zwei Jahre muss sie mindestens zwölf Monate erwerbstätig gewesen sein oder von dieser Pflicht befreit sein. Zusätzlich sind laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Die Person muss ganz oder teilweise arbeitslos, vermittlungsfähig und bereit sein, Kontrollvorschriften einzuhalten.
Dazu gehört unter anderem, den Weisungen des RAV Folge zu leisten, an Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen teilzunehmen sowie alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Alle Informationen dazu sind im AVIG zu finden unter Artikel 10 bis 17 und unter FAQ Arbeitslosenentschädigung.
Arbeitslosenquote nach Bezirken Berichtsmonat: April 2025
Arbeitslose nach Bezirk und Gemeinde