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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2025

Info-Veranstaltung zur ­Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat lädt Sie zu einer Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung auf Montag, 20. Oktober 2025, 19.00 Uhr, im Mehrzwecksaal bei der Turnhalle ein. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Gemeinderäte informieren über den Projektierungskredit für die baulichen Massnahmen des alten Schulhauses 1840 und den Verpflichtungskredit für den Ausbau der unteren Lohnbergstrasse mit Umlegung Rausbächlein. Nützen Sie die Möglichkeit, Unklarheiten zu beseitigen und Fakten für Ihre Meinungsbildung abzuholen. Gemeinderat

Adventsfenster in Zuzgen 2025

Wer möchte mitmachen und auch dieses Jahr in Zuzgen beim Adventsfenster-Kalender dabei sein? Wer kein Fenster zum Schmücken hat, kann auch einen Baum beleuchten oder einen Holzstapel dekorieren; der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Interessierte dürfen sich gerne bis zum 14. November 2025 per Mail bei der Gemeindeverwaltung Zuzgen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden. Gemeindekanzlei

Laub auf der Strasse

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, allfälliges Laub von Hecken und Bäumen auf der Strasse zu beseitigen. Nasses Laub birgt eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Sie helfen damit, die Unfallgefahr zu reduzieren. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat

Öffentliche Schlussübung der ­Feuerwehr Wabrig

Die Feuerwehr Wabrig lädt die Bevölkerung der Gemeinden Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen ein, als Zuschauer an der bevorstehenden Gesamtfeuerwehrübung teilzunehmen. Interessierte finden sich bitte am Samstag, 18. Oktober, um 16.30 Uhr beim Werkhof alte Sagi in Zuzgen (vis-à-vis Hasler Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 65) ein. Anschliessend finden ein kleiner Apéro sowie die Beförderungen und Verabschiedungen statt.