Bauherrschaft: Kaspereit Michael und Lea, Schaufelackerweg 12, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer/-in: Kaspereit Michael und Lea, Schaufelackerweg 12, 4314 Zeiningen; Projektverfasser/-in: Forster Gartenbau AG, Kirchmattweg 20, 4425 Titterten; Bauvorhaben: Gartenstützmauer aus Natursteinen; Lage: Schaufelackerweg 12, Parzelle 2078;
Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren
Gemeindekanzlei, Überbrückungsphase mit BDO AG
Vorübergehend wird die Funktion Gemeindeschreiber im Mandatsverhältnis durch die Firma BDO AG, Aarau, wahrgenommen. Selina Hügin als Gemeindeschreiberin ad interim, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., und Eric Streuli als Gemeindeschreiber ad interim II, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., teilen sich die vakante Stelle in einem reduzierten Pensum. Wir heissen Frau Hügin und Herr Streuli ab dem 27. Oktober 2025 herzlich willkommen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, wenn es bei der Bearbeitung der Anliegen zu Verzögerungen kommen kann.
Gemeindeverwaltung, Personelles
Andrea Körkel, Gemeindeschreiberin Stv., verlässt die Gemeindeverwaltung Zeiningen während der Probezeit per 17. Oktober 2025. Wir danken ihr für den Einsatz und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. Die Stelle wird umgehend ausgeschrieben.
Anmeldeschluss 5. Zeiniger Wiehnacht vom 20. Dezember 2025
Haben Sie Interesse, an der 5. Zeiniger Wiehnacht einen Stand zu führen? Bei Interesse kann man sich bei Angela Rauschenbach, IG Zeiniger Wiehnacht, 078 796 32 12 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden und somit ein Standformular inkl. Infos anfordern. Es hat noch ein paar Stände. Anmeldeschluss ist der 16.11.2025.
Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2026/2029, Anmeldungen 2. Wahlgang
Wahl Gemeinderat (1 Mitglied) sowie Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in und Wahl Ersatzmitglieder Wahlbüro (2 Mitglieder) vom 30. November 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; 2. Wahlgang; Für die vorstehend erwähnten Wahlen vom 30. November 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet (in alphabetischer Reihenfolge):
Gemeinderat (1 Sitz)
• Börlin Thomas, 1960, Grendelweg 7, Gruppe für ein steuerlich attraktives Zeiningen, neu; • Geiss Andreas, 1974, Wiesenweg 8, parteilos, neu
• Pfaffen Sandra, 1973, Wiesenweg 13, parteilos, neu
Wahlbüro-Ersatz (2 Sitze)
• Rotzler Yvonne, 1986, Bruggslimattweg 4, GSAZ Gruppe für ein steuerlich attraktives Zeiningen, neu; • Schreiber Infanger Evelyne, 1972, Nussbaumweg 9, parteilos, neu
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
§ 32b: 1 Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.; 2 Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.; 3 Die Anmeldungen müssen bei Gemeindewahlen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros und bei übrigen Wahlen bei der Staatskanzlei jeweils bis spätestens 12.00 Uhr eintreffen.; 4 Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.; 5 Die Namen der angemeldeten Kandidierenden sind unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist in den amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Da die Anzahl der Kandidierenden für das Vizepräsidium sowie für das Ersatzwahlbüro weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitzen entspricht, ist gemäss § 33c GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Montag, 20. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33c GPR). Wahlbüro
Meldungen betreffend Hundekot
Vermehrt sind bei der Gemeindeverwaltung Meldungen eingetroffen, dass der Hundekot nicht korrekt entsorgt wird und auf öffentlichen Strassen, Wegen oder den Reben entlang liegen bleibt. Die Hundehaltenden werden aufgerufen, den Hundekot aufzusammeln und in den Robidog-Säcken in die dafür vorgesehenen Robidogbehälter zu entsorgen. Die Robidog-Säcke können beim Werkhof und bei der Gemeindekanzlei zu den Öffnungszeiten gratis bezogen werden. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!