Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen vom 18. Juni 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 18. Juni 2023 wurden keine Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. Da weniger wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen wurden als zu wählen sind, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten aus den Gemeinden Böztal oder Zeihen (Wahlkreis) zu unterzeichnen und innert 5 Tagen, d.h. bis Dienstag, 16. Mai 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Homepage www.zeihen.ch heruntergeladen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat der Schule Zeihen die Baubewilligung erteilt für die Errichtung eines Lebensturms auf der Parzelle Nr. 170, Bühl 2.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
An Auffahrt, 18. Mai und am Freitag, 19. Mai (Brückentag) bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Kehrichtabfuhr
Am Pfingstmontag, 29. Mai wird kein Hauskehricht abgeholt. Die Abfuhr fällt ersatzlos aus.
Leerstehende Wohnungen
Eigentümer und Vermieter werden gebeten, ihre per 1. Juni 2023 leerstehenden Wohnungen für die Eidgenössische Leerwohnungszählung bis Dienstag, 6. Juni der Gemeindeverwaltung zu melden (Telefon 062 867 40 43, Mail: