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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2026

Bundesfeier

Der Gemeinderat, der Turnverein und die Damenriege Wittnau laden zur Bundesfeier am Freitag, 31.07.2026, ab 17.00 Uhr, auf dem Schulhausplatz Wittnau ein. Das detaillierte Programm wird in alle Haushaltungen verschickt. Als Festredner konnte Bernhard «Berni» Schär, Sportreporter bei SRF, eingeladen werden. Der Abend wird durch den Männerchor und die Musikgesellschaft musikalisch umrahmt. Wir bitten die Bevölkerung, ihre Häuser am Bundesfeiertag festlich zu schmücken. Das weisse Kreuz auf rotem Grund soll dabei im Vordergrund stehen. Der Gemeinderat, die Damenriege und der Turnverein

Rechtskraft der
Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026, in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat

Positive Bilanz für die Volksschule Wittnau: Schulreport bescheinigt hohe Qualität

Der Gemeinderat und die Schulleitung Wittnau freuen sich, der Bevölkerung eine erfreuliche Rückmeldung zur Qualität der Volksschule Wittnau bekanntgeben zu können. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau hat der Schule kürzlich die aktuellen Schulreports zugestellt. Die Berichte dienen der strategischen Steuerung und der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schule. • Schulqualität auf fundierter Datengrundlage: Die jährlich erstellten Schulreports fassen zentrale Kennzahlen aus der kantonalen Schulstatistik sowie der STEP-I-Erhebung zusammen. Sie geben Auskunft über verschiedene Qualitätsbereiche – von den Rahmenbedingungen (Inputqualität) über schulische Prozesse bis hin zu den erzielten Ergebnissen und Bildungswegen der Schülerinnen und Schüler (Output- und Outcomequalität). Die Berichte bilden eine wichtige Grundlage für die Schulentwicklungsplanung und ermöglichen eine datengestützte Weiterentwicklung der Schule. • Erfreuliche Ergebnisse: Die aktuellen Auswertungen zeichnen insgesamt ein sehr positives Bild der Volksschule Wittnau. Besonders erfreulich sind die erfolgreichen Übertritte von der Volksschule in die Sekundarstufe II. Sowohl der Eintritt in weiterführende Schulen als auch in die berufliche Grundbildung gelingt den Schülerinnen und Schülern in hohem Masse. Dies bestätigt, dass sie gut auf den nächsten Bildungsabschnitt vorbereitet werden. Auch die Schullaufbahnen präsentieren sich stabil. Die Repetitionsquoten auf der Sekundarstufe liegen auf einem tiefen Niveau, während ein grosser Teil der Lernenden ihre Schulstufe innerhalb der regulären Ausbildungsdauer erfolgreich abschliesst. Die Auswertungen zeigen zudem, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gezielt unterstützt werden. Angebote im Sprachbereich sowie individuelle Lernzielanpassungen tragen dazu bei, dass alle Kinder entsprechend ihren Voraussetzungen gefördert werden. • Schulreports als Führungsinstrument: Die Schulreports sind ein internes Führungs- und Qualitätsinstrument für Schulleitung und Gemeinderat. Sie unterliegen den kantonalen Datenschutzbestimmungen und werden deshalb nicht veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage erstellt Statistik Aargau ein statistisches Kennzahlenblatt, das im Rahmen der kantonalen Schulaufsicht besprochen wird.
• Dank an Schule und Lehrpersonen: Der Gemeinderat nimmt die erfreulichen Ergebnisse mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Sie widerspiegeln die engagierte und professionelle Arbeit der Schulleitung sowie der Lehrpersonen, die sich täglich mit grossem Einsatz für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Der Gemeinderat dankt allen Mitarbeitenden der Schule herzlich für ihr Engagement und ihren wertvollen Beitrag zugunsten einer erfolgreichen Volksschule Wittnau. Der Gemeinderat

Mittagstisch Wittnau mit Label «Fourchette verte – Junior» ausgezeichnet

Der Gemeinderat Wittnau freut sich, der Bevölkerung eine erfreuliche Nachricht bekanntzugeben: Der Mittagstisch Wittnau wurde per 1. Juli 2026 vom Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau mit dem Qualitätslabel «Fourchette verte – Junior» ausgezeichnet. Das Label «Fourchette verte – Junior» steht für eine ausgewogene, kindgerechte Ernährung und zeichnet Kindertagesstätten sowie Mittagstische aus, die definierte Qualitätsstandards im Bereich der gesunden Verpflegung erfüllen. Die Zertifizierung bestätigt den hohen Qualitätsanspruch des Mittagstisches Wittnau und würdigt dessen kontinuierliches Engagement für eine gesunde Ernährung der betreuten Kinder. Die Auszeichnung ist jeweils für ein Jahr gültig und kann bei Erfüllung der Qualitätsanforderungen jährlich erneuert werden. Das Programm wird von Gesundheitsförderung Schweiz sowie den Kantonen getragen und zählt schweizweit zu den anerkannten Qualitätslabels im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie für Kinder. Der Gemeinderat nimmt diese Auszeichnung mit grosser Freude zur Kenntnis. Sie ist Ausdruck der engagierten Arbeit des Mittagstisch-Teams und der konsequenten Ausrichtung auf eine qualitativ hochwertige Betreuung und Verpflegung. Der Gemeinderat gratuliert dem Leiter des Mittagstisches, Oliver Hassler, sowie dem gesamten Team, Simona Stocker, Sabina Berner und Graziella Zumsteg herzlich zu diesem Erfolg. Sein Dank gilt allen Mitarbeitenden, die sich täglich mit Fachkompetenz, Sorgfalt und grossem Engagement für das Wohl der Kinder einsetzen. Die Auszeichnung ist eine verdiente Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit und stärkt den Mittagstisch Wittnau als attraktives und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Familien. Der Gemeinderat

Sachgerechte Entsorgung von Hundekot – Robidog-Behälter benutzen

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Hundekotbeutel in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Dadurch entstehen insbesondere während der warmen Jahreszeit erhebliche Geruchsbelästigungen. Dies beeinträchtigt Passantinnen und Passanten, Anwohnende sowie die Mitarbeitenden des Werkdienstes, welche die Abfallbehälter regelmässig leeren. Der Gemeinderat weist deshalb darauf hin, dass Hundekot ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen ist. Die öffentlichen Abfallkübel bei Bushaltestellen, Spielplätzen, Sitzbänken oder entlang von Strassen und Wegen dienen der Entsorgung von gewöhnlichem Kleinabfall und sind für Hundekot nicht geeignet. Selbstverständlich gilt weiterhin die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. Die in der Gemeinde vorhandenen Robidog-Behälter stehen hierfür flächendeckend zur Verfügung. Der Gemeinderat dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die mit ihrem verantwortungsbewussten Verhalten zu einem sauberen Ortsbild und zu einem angenehmen Zusammenleben beitragen. Mit der konsequenten Nutzung der Robidog-Behälter helfen Sie mit, unnötige Geruchsbelästigungen zu vermeiden und unsere Gemeinde für alle attraktiv und sauber zu erhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre wertvolle Mithilfe. Der Gemeinderat

Allgemeinverfügung betreffend
Feuerwerks- und Feuerverbot
bei extremer Trockenheit

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode sowie der erheblichen Austrocknung von Vegetation und Böden besteht im Kanton Aargau aktuell eine erhöhte Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5). Zur Verhinderung von Bränden sowie zum Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit hat der Gemeinderat Wittnau eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet Wittnau bis auf Widerruf folgende Einschränkungen: • 1. Feuerwerksverbot: Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Das Verbot gilt insbesondere für Wald, Waldrand, Offenland und Siedlungsgebiet. • 2. Feuerverbot: Gestützt auf die kantonalen Vorgaben gelten folgende Bestimmungen: - Das Entfachen von Feuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand ist verboten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. - Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen untersagt. - Kohle-, Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten und sicheren Standorten weiterhin verwendet werden. - Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten. - Brennende Raucherwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
• Vollzug und Strafbestimmungen: Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden im Ordnungsbussenverfahren mit einer Busse von CHF 100.00 geahndet. Weitergehende strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei einer Brandverursachung oder bei Sachschäden, bleiben vorbehalten. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird aufgrund der akuten Gefährdungslage die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Verfügung ist damit ab Inkrafttreten vollstreckbar. Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten. Die Allgemeinverfügung wird zusätzlich mittels Flugblatt an sämtliche Haushaltungen in Wittnau zugestellt. Der Gemeinderat Wittnau dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die verantwortungsvolle Unterstützung. Der Gemeinderat

Einschränkung des Wasserbezugs
infolge Wasserknappheit

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des stark zurückgegangenen Quellzuflusses ist die Wasserversorgung in der Gemeinde Wittnau derzeit angespannt. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die Sicherstellung der
Löschwasserreserven weiterhin gewährleisten zu können, hat der Gemeinderat Wittnau am 20. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung betreffend die Einschränkung des Wasserbezugs erlassen. Ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Wittnau bis auf Widerruf ein eingeschränkter Wasserbezug. Folgende Massnahmen sind einzuhalten: Einschränkungen und Verbote: • Bewässerung von Grünflächen: Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen und vergleichbaren Grünflächen ist verboten. Das Giessen von Gärten, Gemüsebeeten und Balkonpflanzen ist auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken und darf ausschliesslich manuell mit der Giesskanne erfolgen. Die Verwendung von Schläuchen, automatischen Bewässerungsanlagen und Rasensprengern ist untersagt. • Schwimmbäder und Teiche: Das Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken und Teichen mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist verboten.
• Reinigungsarbeiten: Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden und Terrassen mit öffentlichem Wasser ist untersagt. Ausgenommen sind zwingend erforderliche Reinigungen aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen. • Private Brunnen und Wasserspiele: Der Betrieb von privaten Zierbrunnen und Wasserspielen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. • Gewerbe und Landwirtschaft: Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken. Allfällige besondere Bedürfnisse sind mit den Regionalen Brunnenmeisterdiensten abzusprechen. • Vollzug und Ausnahmen: Die Einhaltung der angeordneten Massnahmen wird durch die Regionalen Brunnenmeisterdienste kontrolliert. Widerhandlungen können gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Gemeindekanzlei Wittnau ein schriftliches Gesuch um Bewilligung eingereicht werden. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird aufgrund der angespannten Versorgungslage die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Verständnis und dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit dem wertvollen Trinkwasser. Die Massnahmen werden aufgehoben, sobald es die Versorgungslage wieder zulässt. Der Gemeinderat