Baugesuch
Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 17. März 2022 bis 19. April 2022 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf: Bauherrschaft und Grundeigentümer: Florian Faber und Simone Meier, Steinacher 27, Wegenstetten; Projektverfasser: T-Moser GmbH, Binningen; Bauprojekt: Neubau Schwimmbad mit Wärmepumpte auf der Parzelle 414, Steinacher. Begründete Einwendungen gegen die Bauprojekte sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Realisierung Graffiti-Gemälde bei der Mehrzweckhalle
Endlich ist es soweit! Für die Graffiti-Gestaltung der Betonwand beim Mehrzweckhallenanbau wurde der Auftrag nach einem interessanten Auswahlverfahren aus vielen Bewerbungen an den Künstler «Romanesco» vergeben. Passende Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Arbeiten am 24. März beginnen. Der Gemeinderat ist sehr gespannt – einerseits auf das Gemälde selber und andererseits auf die Reaktionen aus der Bevölkerung.
Kein Bauen ohne Bewilligung!
Der Gemeinderat muss eine Zunahme von Bautätigkeiten ohne Baubewilligung feststellen, und zwar sowohl innerhalb der Bauzone als auch ausserhalb in der Landwirtschaftszone. Grundsätzlich ist innerhalb der Bauzone für alle Bauten, die wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen nach sich ziehen, sowie für die Beseitigung von Gebäuden eine Bewilligung des Gemeinderates notwendig. Für Bautätigkeiten in der Landwirtschaftszone ist ausserdem die Zustimmung der kantonalen Behörden erforderlich. Wer ohne gültige Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen baut oder Objekte beseitigt, macht sich strafbar. Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, wird die Baueinstellung verfügt und die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt. Der Gemeinderat hat zudem Strafkompetenz und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu Fr. 2000.– aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann. Bewilligte Bauobjekte werden kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Mit der Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten werden allen Beteiligten unnötiger Ärger, Aufwand und Kosten erspart. Der Gemeinderat
Feldschützengesellschaft
Training – Das Training geht wieder los. Wir schiessen im März und April jeweils von 18 bis 20 Uhr. Ab Mai wird ab 18.30 bis 20.30 Uhr geschossen. Das erste Training in diesem Jahr findet statt am Donnerstag, 17. März. Ab sofort kann der Trainingsstich, der Jubiläumsstich SSV sowie der Kantonalstich geschossen werden. • Cupschiessen – Das Cupschiessen findet statt am: Sonntag, 3. April, um 13 Uhr. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Generationenkaffee in der Aula
Am nächsten Mittwoch, 23. März, findet das Generationenkaffee in der Aula der MZH statt. Zwischen 14 und 16.30 Uhr verwöhnen wir euch mit Kaffee, Tee, Mineral und Kuchen. Wir freuen uns auf ein gemütliches Zusammentreffen. Es besteht auch die Möglichkeit für Take Away. Elternverein Wegenstetten
Fachreferat über das öffentliche Beschaffungswesen
Am Mittwoch, 16. März, findet in der SteinliAula Schulanlage Storebode, Möhlin ein Fachreferat zum Thema «Neues öffentliches Beschaffungswesen» im Kanton Aargau statt. Das Referat dazu wird Dr. Hans R. Schibli, Rechtskonsulent des Aargauischen Gewerbeverbandes, halten. Er wird dabei aufzeigen, welche Möglichkeiten mit dem neuen Gesetz bestehen, um bei öffentlichen Aufgaben noch fairere und differenzierte Ausschreibungsunterlagen erstellen zu können. Eingeladen sind alle Unternehmerinnen, Unternehmer, Gemeindevertreter sowie alle Submissions-Interessierte des Bezirks Rheinfelden. Anmeldungen nimmt entgegen: Alfons Paul Kaufmann, Wallbach auf
Turnveteranenvereinigung Fricktal
Jass-Nachmittag
im Gasthaus Rössli in Eiken
Am Donnerstag, 17. März, findet das diesjährige Jassturnier, wie an der Herbstversammlung mitgeteilt, im oben genannten Gasthaus statt. Man trifft sich ab 13 Uhr zur Standblattausgabe, ab 13.30 Uhr ist dann Jassbeginn. Spielart: Einfacher Schieber mit 4 Passen zu 12 Spielen und zugelostem/r Partner/in pro Runde, gespielt wird mit französischen Karten. Bewertung: «Obenabe» und «Undenufe» werden einfach bewertet, ohne «Stöck» und ohne «Wyys» – Pro Spiel gibt es 157 Punkte. Um ca. 17 Uhr: Rangverlesen und gemütliches Beisammensein bei Speis und Trank im Gasthaus Rössli.