In diesem Jahr finden die Wahlen der kommunalen Behörden für die Amtsperiode 2026/29 statt. Zu wählen sind der Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann, Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro. Der Gemeinderat hat folgende Wahltermine festgelegt: 1. Wahlgang Gemeinderat: 15. Juni 2025. Allfälliger 2. Wahlgang Gemeinderat: 10. August 2025. 1. Wahlgang Gemeindeammann/Vizeammann/Finanzkommission/Steuerkommission/Wahlbüro: 28. September 2025. Allfälliger 2. Wahlgang: 30. November 2025. Die Gemeindeversammlungen finden wie folgt statt: Einwohnergemeindeversammlung: Montag, 16. Juni, im Gemeindesaal. Ortsbürgergemeindeversammlung: Mittwoch, 18. Juni im Waldhaus. Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung: Freitag, 28. November. Gemeindekanzlei
Gemeinderatswahl 2026/29
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang zur Wahl des Gemeinderats (fünf Mitglieder) auf den 15. Juni 2025 festgelegt. Gemäss Gemeindeordnung werden Gemeindeammann und Vizeammann aus der Mitte der gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in separaten Urnengängen gewählt. Um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einhalten zu können ist der 1. Wahlgang vergleichsweise früh angesetzt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, demnach bis spätestens am Freitag, 2. Mai, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage wallbach.ch/Aktuelles heruntergeladen werden. Wer sich bis am 2. Mai 2025 anmeldet, wird als Kandidat/Kandidatin auf einem amtlichen Informationsblatt aufgeführt, das den Wahlunterlagen beigelegt wird. Es wird aber auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person gültige Stimmen erhalten kann, auch wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Mit der Einreichung des Wahlvorschlags ist gleichzeitig die unwiderrufliche Annahme der allfälligen Wahl verbunden. Wer keinen Wahlvorschlag einreicht, aber im 1. Wahlgang gewählt wird, hat der Behörde innert 3 Tagen nach dem ersten Wahlgang zu erklären, ob die Wahl angenommen wird. Mit der Annahme der Wahl ist der Wahlfähigkeitsausweis einzureichen. Gemeinderat
Baupublikation
Bauherr und Grundeigentümer: Ademia Immobilien AG, Burgmattstrasse 1, 5080 Laufenburg. Projektverfasser: restudio ag, Habsburgerstrasse 36, 4055 Basel. Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Photovoltaikanlage. Lage: Oberdorfweg, Parzellen Nr. 45. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und zur Einwendung legitimiert ist, kann bis am 14.02.2025 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 22. Januar. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack vom GAF. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg. Bereitstellung bis spätestens 7 Uhr am Abfuhrtag. Bitte nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle (siehe aufgedruckte Beispiele auf dem Sack) in den Kunststoffsammelsack werfen. Besten Dank! GAF