Bauherrschaft: Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein, Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein; Grundeigentümer: Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein, Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein; Projektverfasser: Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein, Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein; Bauvorhaben: Umbau Zweifamilienhaus; Fenster und Türersatz Fassade, davon zwei Fenster vergrössert als Hebeschiebetüre im EG. Fassade neu dämmen, Lamellenstoren, Terrassendach, Einbau Klimaanlage. Erneuerung Gartenanlage und Einfahrt Garage. Teilweise bereits ausgeführt; Ortslage: Buchenweg 10, Parzelle-Nr. 457, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 11. September 2026 bis 12. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer: 2026-4184
Bauherrschaft: Martin Häfeli, Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein; Grundeigentümer: Stefan Häfeli, Rüchligstrasse 9, 4332 Stein, Claudia Seewald, Im Bingert 4, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Rubinplanung, Karin Rubin, Dörrmattweg 7d, 5070 Frick; Bauvorhaben: Anbau Sitzplatzüberdachung mit Seitenverglasung; Ortslage: Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1295, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 11. September 2026 bis 12. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/21656. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Amtliche Vermessung: Gebäudenachführung
Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den kommenden Wochen wird eine Messequipe vor Ort die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vermessen. Eine genaue Terminplanung ist aufgrund des vorgängig nicht abschätzbaren Zeitaufwandes leider nicht möglich. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden
Pro-Senectute-Mittagstisch
Wir treffen uns am 11. September um 11.30 Uhr im Begegnungsraum Rheinfels-Park zum gemeinsamen Mittagessen. Anschliessend spielen wir Lotto oder jassen. Abmeldungen bitte an Brigitte Glauser, Tel. 079 343 25 84. Neue Gäste sind herzlich willkommen. Wenn Sie bei einem guten Essen gerne Kontakt mit anderen Senioren pflegen möchten, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Anmeldungen zur Kontaktaufnahme an gleiche Telefonnummer. Der Anlass findet alle zwei Wochen, jeweils am Freitag, statt. Brigitte Glauser