Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Jessica Weissbach und Sebastian Gatz, 5326 Schwaderloch, Umbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus, Anbau Wohnraum und Doppelgarage, Parzelle-Nr. 294, Rai 195, 5326 Schwaderloch
Baugesuch; öffentliche Aktenauflage
Bauherrschaft: Gotthard Knecht, Friedhofweg 37, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen; Bauprojekt: Neubau Mehrzweckhalle, Abriss Gebäude Nr. 90+91, Teilabbruch Gebäude Nr. 177; Ortslage: Glaserhof 90+91 / Friedhofweg, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 493 und 289; Zone: Landwirtschaftszone; Die Akten des Baugesuches werden am Dienstag, 14. Januar bis Donnerstag, 13. Februar 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Untersuchungsbericht Trinkwasser
Am 04.12.2024 wurden Wasserproben entnommen und durch das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau, Lebensmittelkontrolle, Aarau, geprüft. Es konnten keine negativen Feststellungen gemacht werden. Das Trinkwasser ist einwandfrei. Die Wasserhärte des Schwaderlocher Trinkwassers liegt bei 33,9 °fH (hart).