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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 44-2026

Neue Biometrische Identitätskarte (mit Datenchip)

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue Identiätskarte wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Deren Bezug wird freiwillig sein. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
• Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden zuständig, nicht biometrische Identitätskarten auszustellen. Via www.schweizerpass.ch kann auf ein Erklärvideo zugegriffen werden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.

Zurückschneiden der Bäume und Sträucher

Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Einmündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4.5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen. Über Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden. Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten zu erledigen, besten Dank. Gemeindekanzlei

Sicher nach Hause mit Nez Rouge Aargau und beider Basel

Seit 1990 setzt sich Nez Rouge dafür ein, Verkehrsunfälle zu verhindern, die durch Müdigkeit, Medikamente oder Alkohol entstehen. Am 26. November startet Nez Rouge Aargau und beider Basel erneut seine jährliche Aktion. Der Heimfahrdienst richtet sich an alle, die nach einem Anlass oder einer Feier eine sichere Heimfahrt für sich und ihr Fahrzeug wünschen. Einsatzzeiten: – 26. November bis 14. Dezember: jeweils Donnerstag von 21 bis 1 Uhr, Freitag & Samstag von 21 bis 3 Uhr; – 14. Dezember durchgehend bis Silvester: jeweils Sonntag bis Donnerstag von 21 bis 1 Uhr, Freitag & Samstag von 21 bis 3 Uhr. Der Service kann über die Gratisnummer 0800 802 208 angefordert werden. Ein Team von zwei Freiwilligen fährt den Kunden im eigenen Auto nach Hause.

Ihre Unterstützung zählt

Nez Rouge ist eine gemeinnützige Organisation. Der Service ist kostenlos – freiwillige Spenden helfen jedoch entscheidend dabei, unsere Infrastruktur zu finanzieren, Einsatzmaterial bereitzustellen und unsere Freiwilligen während ihrer Schichten zu verpflegen.

Wichtiger Hinweis

Nez Rouge transportiert nur Personen in ihrem eigenen Fahrzeug. Sie ersetzen keine Taxidienste. Weitere Informationen finden Sie auf www.nezrougeaargau.ch. Nez Rouge Aargau und Beider Basel

Redaktionsschluss Lindenblatt

Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Lindenblatts ist am Mittwoch, 11. November. Die Beiträge können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemailt werden. Wir freuen uns auf interessante Eingaben. Gemeindekanzlei