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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 03-2025

Kaffi 50+

Am Mittwoch 15. Januar 2025 von 14.00 – 16.00 Uhr findet das Kaffi 50+ im Gemeindesaal statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Ruth Niklaus von der Seniorenkontaktstelle freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.

Referat Aktenzeichen Betrug – 22.01.2025 um 14.00 Uhr, ­Gemeindesaal

Maschen von Betrügern werden immer raffinierter und sind – auch für durchaus skeptische Menschen – immer schwieriger zu identifizieren. Gefährdet sind alle Menschen, egal welchen Alters und welchen beruflichen Hintergrunds. Marco Dössegger, Polizei-Fachspezialist Prävention der Kantonspolizei Aargau gibt nützliche Tipps zum Schutz vor Trickbetrügern und informiert über Betrugsfälle via Internet, soziale Medien und Telefon. Der Gemeinderat freut sich auf viele interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Gemeinderat

Baubewilligung vom 6.1.2025

Bauherrschaft: Susanne & Daniel Schultheiss, Untere Vorstadt 10, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauobjekt: Einbau 2 Dachfenster; Ortslage: Untere Vorstadt 10, Olsberg; Parzelle 307

Baugesuch

Während der öffentlichen Auflage vom 16. Januar bis 14. Februar 2025 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden: Bauherr: Roland Jolidon, Räbmatt 14, 4305 Olsberg; Projektverfasser: KM Top Gardening, G. Lépagnol, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Verbundsteinplatz mit Einzelgarage aus Holz; Lage: Räbmatt 14, Parzelle Nr. 251; Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden. Der Gemeinderat

Gemeinde Olsberg, Oberer ­Weidweg – Verkehrsanordnung – Parkverbot beidseitig

Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06.03.1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen: 1. Eine Signaltafel «Parkieren verboten» mit Zusatz «beidseitig» sowie je eine Anfangs- und Endtafel auf der Gemeindestrasse, Parzelle Nr. 213.; 2. Die Regionalpolizei wird mit dem Vollzug beauftragt.; 3. Einer allfälligen Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Der Gemeinderat

Feuerwehrverein

Die sechsundzwanzigste Generalversammlung des Feuerwehrvereins Olsberg findet am Freitag, 7. Februar, um 19.30 Uhr auf dem Egghof statt. Das Protokoll der fünfundzwanzigsten Generalversammlung kann ab 19.15 Uhr eingesehen werden. Es sind alle Mitglieder des Feuerwehrvereins sowie alle Einwohnerinnen und Einwohner von Olsberg ab dem 18. Altersjahr, die neu in den Verein eintreten möchten, herzlich eingeladen. Anschliessend gibt es wie immer ein Nachtessen. Es wird um eine Anmeldung bis zum 31. Januar bei Dieter Bürgi oder Carmen Hänggi gebeten.

Vom Flachs zum Leinenkleid - ­Museumsbesuch 17.1.2025

Herzliche Einladung ins Museum nach Maisprach, das uns zurückführt in die Zeit, als Flachs angebaut und verarbeitet wurde. Jürg Matt, der das Projekt lanciert hat, wird uns durch die Ausstellung führen am Freitag, 17. Januar. Treffpunkt 13.45 beim Mitteldorf, Dauer ca 1 Stunde. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, im Restaurant Zum Kloster gemeinsam etwas zu trinken. Zwecks Fahrkoordination bitte ich um Ihre Anmeldung bis 15.1. Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle, 079 240 80 55, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.