Beratende Kommissionen undNebenämter / freier Sitz in der Ortsbürgerkommission
Der Gemeinderat Oeschgen hat an der Sitzung vom 6. Oktober die beratenden Kommissionen sowie Nebenämter für die Amtsperiode 2026/2029 gewählt. Gewählt wurden: Ortsbürgerkommission: Georg Zundel und Stefan Lauber / Ortsschulleiterin Musikschule: Nadine Plattner / Kommunale Erhebungsstelle (KEL): Edgar Obrist / Stv. Wasenmeister: Beat Kleiber / Kiesgrubenwart: Alexander Riner. In der Ortsbürgerkommission ist noch ein Sitz vakant. Interessierte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können sich bis am 14. November 2025 bei der Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) melden. Bei Fragen steht Ressortvorsteherin Esther Herzog (079 480 59 70) zur Verfügung.
Nationaler Zukunftstag – auch im Jurapark Aargau
In welchen Bereichen arbeiten die Menschen auf der Geschäftsstelle vom Jurapark Aargau? Welche Projekte setzen sie um? Und wäre das etwas für meine berufliche Zukunft? Der Jurapark Aargau lädt sechs Kinder zum nationalen Zukunftstag am 13. November 2025 auf die Park-Geschäftsstelle ein. Das Jurapark-Team gibt Einblick in das weite Spektrum der täglichen Arbeiten und erzählt von den unterschiedlichen Ausbildungswegen die zeigen: Viele Wege führen ins Team eines Regionalen Naturparks. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen
2. Wahlgang Gemeindeammann und Mitglied Finanzkommission Amtsperiode 2026/2029
Nach dem ersten Wahlgang am 28. September 2025 konnte das Amt als Gemeindeammann und ein freier Sitz in der Finanzkommission nicht besetzt werden. Gemäss § 32 Abs. 1 GRP ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Als Gemeindeammann wurde folgende Kandidatur fristgerecht bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12 Uhr eingereicht: Herzog Esther, 1972, von Oeschgen (AG) und Prez (FR), Türrmatt 401, neu. Als Mitglied der Finanzkommission wurde keine Kandidatur eingereicht. Da die Anzahl der Kandidierenden weniger oder gleich der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Oeschgen bis am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Oeschgen wwww.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Urnenwahl durchgeführt (§ 30a Absatz 2 GPR). Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist.