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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2026

Aufruf zum Wassersparen: Erinnerung

Der tägliche Wasserverbrauch, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist nach wie vor deutlich erhöht! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und dem hohen Wasserverbrauch erneuert der Gemeinderat seinen Aufruf an die Bevölkerung zum Wassersparen. Die Wasserpumpen zur Verteilung des Wassers laufen am Limit. Viele Bäche im Oberbaselbiet führen kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Für die öffentliche Wasserversorgung werden Grundwasservorkommen und Quellen genutzt, die auch Bäche speisen. Ein hoher Wasserverbrauch verringert den Abfluss der Bäche zusätzlich. Aus diesem Grund und wegen der weiterhin fehlenden Niederschläge und der damit verbundenen Trockenheit sind alle dazu aufgerufen, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Bitte verzichten Sie insbesondere auf die Bewässerung von Rasenflächen, das Waschen des Autos oder das Nachfüllen privater Schwimmbäder. Seien Sie auch zurückhaltend beim Bewässern von Gemüse- und Blumenbeeten. Bis sich die Situation um die Wasserknappheit wieder bessert, braucht es mehrere Tage Niederschlag. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und das solidarische Verhalten!

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Allgemeine Lage: Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert. Neue zusätzliche Massnahmen: Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen: Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten. Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen. Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein. Vorsicht im Wald: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Anordnung Wahl Gemeindepräsident bis zum Ende der Amtsperiode 30.06.2028

Ueli Michel stellt sich einvernehmlich als Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde Nusshof zur Verfügung. Gemäss § 3 Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Nusshof wird der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 27.09.2026 festgelegt. Eine eventuelle Nachwahl findet am 29.11.2026 statt. Die stille Wahl ist möglich.