Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Möge 2025 ein Jahr voller Zufriedenheit und schönen Erlebnissen für Sie und Ihre Familie sein.
Erwahrung der Nachwahl vom 24.11.2024
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 24.11.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Nachwahl vom 24.11.2024 an seiner Sitzung vom 16.12.2024 erwahrt. In die Sozialhilfebehörde Nusshof für die Amtsperiode vom 01.01.2025 – 31.12.2028 wurde gewählt: Katharina Berger: 84 Stimmen. Es gilt das relative Mehr. Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.