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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2026

Baugesuche

Baugesuch-Nr. 2026-0033

Bauherrschaft: Rafael Winter, Bollhof 277, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Umgestaltung Hofanlage und Neubau eines Verkaufshäuschens; Standort: Parzelle GB Kaisten Nr. 415, Bollhof 277, 5082 Kaisten; Zone: ausserhalb rechtskräftiger Bauzone, Landwirtschaftszone; Zusatzbewilligung: Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, 5001 Aarau.

Baugesuch-Nr. 2026-0037

Bauherrschaft: Michael Rehmann, Birkenweg 4, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatz Klappläden durch Vorbaurolläden; Standort: Parzelle GB Kaisten Nr. 1132, Birkenweg 4, 5082 Kaisten; Zone: W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Zusatzbewilligung: Keine.

Baugesuch-Nr. 2026-0038

Bauherrschaft: Rudolf Näf, Hauptstrasse 4, 5083 Ittenthal; Bauobjekt: Fassadenrenovation / Risse ausbessern; Standort: Parzelle GB Kaisten Nr. 2465, Hauptstrasse 41, 5083 Ittenthal; Zone: Dorfkernzone 1; Zusatzbewilligung: Keine.

Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 27. Juli 2026 bis 25. August 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Ein-sicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage https://www.kaisten.ch/baugesuche eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden.

Erteilte Baubewilligung

Baugesuch-Nr.: 2026-0030

Bauherrschaft: Stefan Finger und Alexandra Moser, Bodenmattweg 12, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Pergola, Parzelle GB Kaisten Nr. 1502, Bodenmattweg 12, 5082 Kaisten.

Öffnungszeiten Entsorgungsplatz Boll

Der Entsorgungsplatz Boll bleibt am Samstag, 1. August 2026, geschlossen.

Rechtskraft
Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

Information 1.-August-Höhenfeuer und Lampionumzug der
Köhlerfreunde Kaisten

Durch die anhaltende Trockenheit und das Feuerverbot, das verständlicherweise nicht gelockert werden kann, haben wir uns aus Sicherheitsgründen entschlossen, das Höhenfeuer und den Lampionumzug zum Fasnachtsberg abzusagen. Die Köhlerfreunde möchten trotzdem sichtbar sein und werden im Mitteldorf ab 17 Uhr eine kleine Festwirtschaft betreiben. Mehr Infos werden folgen. Köhlerfreunde Kaisten