Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
4.9 °C Luftfeuchtigkeit: 82%

Freitag
0.9 °C | 7.9 °C

Samstag
3.3 °C | 11.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 03-2025

Baugesuch

• Baugesuch-Nr.: 2025-0001 (nachträglich); Bauherrschaft: Dominique Minciu, Breiten 20, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Einfriedung mit Sichtschutzwand; Ortslage: Parzellen GB Kaisten Nrn. 2937, Breiten; Zone: W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Zusatzbewilligung: Keine.; Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 17. Januar 2025 bis 17. Februar 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden. Gemeinde Kaisten – Abteilung Bau und Planung

Erteilte Baubewilligung

Baugesuch-Nr.: 2024-0085

Bauherrschaft: Karin und Hans Peter Gerber, Lümberg 10, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Vorplatzüberdachung, Parzelle GB Kaisten Nr. 1457, Lümberg, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II

Allgemeine Fasnachtsfreinächte

Gemäss der gesetzlichen Regelung dürfen die Gastgewerbebetriebe von Montag bis Donnerstag von 05.00 bis 00.15 Uhr, am Samstag von 05.00 bis 02.00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 02.00 Uhr geöffnet haben. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen und für lokale Anlässe generelle Freinächte bestimmen. Der Gemeinderat hat, unter Berücksichtigung der in Kaisten geplanten Fasnachtsveranstaltun-gen, folgende Freinächte festgelegt: - Donnerstag, 13. Februar (1. Faisse); - Samstag, 15. Februar (Hurliball); - Donnerstag, 20. Februar (2. Faisse); - Donnerstag, 27. Februar (3. Faisse); - Samstag, 1. März (Joggeliball); - Sonntag, 2. März (Umzug) – vom 2. auf den 3. März 2025 wird die Freinacht zeitlich auf 02.00 Uhr ein-geschränkt.