Gesuchsteller/in: Dietrich Ellen , Tulpenweg 5, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser/in: Dietrich Ellen , Tulpenweg 5, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer/in: Dietrich Ellen, Tulpenweg 5, 4310 Rheinfelden, Projekt: Umnutzung Coiffeur Studio zu Wohnung; Lage: Rosenweg 6; Parzelle: 968; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 23. Juli 2026 bis und mit 21. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemein-derat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Bundesfeier Kaiseraugst
Der Gemeinderat und der Theaterverein Kaiseraugst laden zur alljährlichen Bundesfeier ein. Diese findet am Freitag, 31. Juli 2026, im Höfli des Schulhaus Dorf statt. Die Festwirtschaft wird um 18.00 Uhr eröffnet. Die Feier dient vor allem dem gemütlichen Beisammensein der Bevölkerung. Die Veranstaltenden freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Weitere Informationen sind auf unserer Webseite zu finden > kaiseraugst.ch > Anlässe.
Verbot von Knallfeuerwerk seit dem 1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 ein Verbot von sämtlichem lärmerzeugendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Kaiseraugst erlassen. Ausnahmen können durch den Gemeinderat bewilligt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Vulkane, bengalische Feuer sowie Fackeln. Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen können entsprechend geahndet werden. Die Gemeinde, Tiere und Umwelt danken.
Sachstandmitteilung: Lärmmonitoring Thommen AG
Mitte Juni fand im Beisein von Vertretern der Thommen AG, des Kantons, des rechtlichen Beistands, von Fachexperten sowie Vertretern der Gemeinde ein Abstimmungsgespräch zum Lärmmonitoring statt. Dabei wurden für die weitere Auswertung Alarm-Triggerwerte von 93, 95 und 105 dB(A) als Schwellenwerte festgelegt. Der Messstandort befindet sich auf dem Thommen-Areal (Waaghausplatz 3). Die seit Mitte März 2026 erfassten Messdaten werden an einer zweiten Besprechung am 22. September 2026 von den gleichen Beteiligten einer ersten Zwischenauswertung unterzogen. Im Anschluss daran wird, der Termin für den nächsten Runden Tisch festgelegt. Dieser ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Personen, die am Runden Tisch teilnehmen möchten, können ihr Interesse per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden. Der Gemeinderat