Gesuchsteller/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projektverfasser/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Grundeigentümer/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projekt: Abbruch Bau 208 auf Parzelle 1006 und Neuerstellung Material- und Fahrzeugunterstand auf Parzelle 397; Lage: Wurmisweg 212.5; Parzelle: 1006; Zusatzbewilligungen: Archäologie Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Ausnahmegesuch: keine
Baugesuch Nr. 2024-0065
Gesuchsteller/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projektverfasser/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Grundeigentümer/in: F. Hoffmann-La Roche AG, Grenzacherstrasse 124, 4070 Basel; Projekt: Bau 227 Photovoltaikanlage an der Fassade; Lage: Wurmisweg 1205.6; Parzelle: 397; Zusatzbewilligungen: Archäologie Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Ausnahmegesuch: keine
Baugesuch Nr. 2024-0067
Gesuchsteller/in: Gartmann Claudio und Natterer Gartmann Judith, Landstrasse 19, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: hauswerk Architekten, St. Johanns-Vorstadt 17, 4056 Basel; Grundeigentümer/in: Gartmann Claudio und Natterer Gartmann Judith, Landstrasse 19, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Pool; Lage: Lochmattweg 4; Parzelle: 445; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine
Die Baugesuche liegen vom 16. Januar 2025 bis und mit 14. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Bauvorhaben Domus: Bau einer Versickerungsanlage, Änderung/Einschränkung der Verkehrsführung im Bereich Liebrütistrasse 32 – 40
In der Zeit vom 20. Januar 2025 bis voraussichtlich Mitte April 2025 wird im Bereich der Liebrütistrasse 32 - 40 eine Versickerungsanlage erstellt. Während dieser Zeit wird die Liebrütistrasse 32 in Richtung Liebrütistrasse 40 vollständig beansprucht werden. Eine Durchfahrt für Personenwagen ist während dieser Zeit nicht möglich. Zu diesem Zweck wird die Verkehrsführung im Bereich der Liebrütistrasse geändert. Der Abschnitt zwischen der Liebrütistrasse Ost und der Liebrütistrasse 32 wird im Gegenverkehr geführt. Die Umfahrung Schwarzackerstrasse in die Liebrütistrasse 40 - 44 ist davon nicht betroffen. Ebenso bleibt die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage südlich der Liebrütistrasse 15 bestehen. Bei Fragen können Sie sich an die Bauleitung der Eigentümerschaft ADT INNOVA Baumanagement AG, T. 078 244 41 19, wenden.
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022 – 2025 am 9. Februar 2025
1. Wahlgang: Während der Anmeldefrist bis 27. Dezember 2024, 12.00 Uhr, sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Mitglied des Gemeinderates angemeldet worden: • Birrer Loris, geb. 1997, von Tegerfelden AG, äussere Reben 26, parteilos; • Hügli geb. Roth Andrea Regula, geb. 1967, von Meikirch BE und Reigoldswil BL, Widhagweg 35, parteilos; Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Sirenentest 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025 findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz, also auch in Kaiseraugst, die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen über die App Alertswiss, www.alert.swiss.ch.
Bericht Pilzkontrolle 2024
2024 war ein durchmischtes Pilzjahr. Im ersten Halbjahr gab es so gut wie keine Pilze, ab September dafür umso mehr. Es wurden 75 Pilzkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 136 kg Pilze kontrolliert, davon mussten 72 kg entsorgt werden. Der grösste Teil war ungeniessbar, 4 davon waren sehr giftig. Der Gemeinderat dankt Pilzkontrolleur Hugo Dill für seinen Einsatz zugunsten der Bevölkerung.
Personalmutationen
Austritte
• Herr Daniel Sonderegger, Leiter Einwohnerdienste, verlässt die Verwaltung per Ende Januar 2025. Herr Sonderegger war seit Anfang 2019 für die Gemeinde Kaiseraugst tätig. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Verwaltung danken Daniel Sonderegger für seinen Einsatz und wünschen ihm alles Gute. • Frau Tamara Laube, Stellvertreterin Leiter Einwohnerdienste, verlässt die Verwaltung per Ende Januar 2025. Frau Laube war seit 1. November 2016 für die Gemeinde Kaiseraugst tätig. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden wünschen Frau Laube alles Gute und danken ihr für ihren Einsatz.
Eintritte
Per 1. Dezember 2024 haben Frau Ana Barbosa, Leiterin Einwohnerdienste und Frau Phyllis Rossi, Sachbearbeiterin Einwohnerdienste, ihre Funktionen angetreten. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden heissen beide willkommen und wünschen ihnen bei ihren neuen Aufgaben viel Erfolg und Freude.
Neuer Standort Mütter- und Väterberatung Kaiseraugst
Die Mütter- und Väterberatung findet in Kaiseraugst ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Beratungsräumlichkeiten im Schulhaus Liebrüti satt. Die Beratungen finden jeweils dienstags ganztags statt. Terminvereinbarung: Tel. 061 836 21 80 von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr. Neue Adresse: Schulhaus Liebrüti, Zimmer A04 (Rechter Eingang und den Gang nach hinten gehen)., Schwarzackerstrasse 59, 4303 Kaiseraugst; www.gsbr.ch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 27. November 2024
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 7, Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Behandlung Rückweisungsanträge / Ablehnung Bahnhofszone, sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2024 in Rechtskraft erwachsen. Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2024, Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Behandlung Rückweisungsanträge / Ablehnung Bahnhofszone mit 364 gültigen Unterschriften und 19 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 13. Dezember 2024 auf 3’319. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 332. Total eingereicht worden sind 383 Unterschriften, wovon 364 gültig sind. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Sollte keine Beschwerde erhoben werden, wird der negative Gemeindeversammlungsbeschluss aufgehoben und der Antrag des Gemeinderates wird der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 unterstellt.
Informationsveranstaltung Zukunft Aurica Areal
Der Gemeinderat hat zusammen mit der Grundeigentümerschaft die Ausgestaltung des ehemaligen AKW-Standortes, des Areals Aurica Next erarbeitet. Für die zukünftige Umsetzung müssen zuerst die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Die Mitwirkung der Bevölkerung der anzupassenden Planungsinstrumente startet in Kürze. Die Grundeigentümerschaft und der Gemeinderat wollen daher der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 16. Januar 2025, um 19.00 Uhr in der Turnhalle Dorf aufzeigen, wie das Areal künftig bebaut werden soll, welche Gesetzesgrundlagen angepasst werden müssen und was diese für Auswirkungen auf die Umgebung/Umwelt, insbesondere den Verkehr zur Folge hat. Der Gemeinderat
Wandergruppe RAURICA
Datum: 23. Januar; Wanderung: Von Hülftenschanz nach Muttenz; Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Liebrüti Bus 72 9.47 Bhf. 9.50; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 47 13 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. Rebstock Muttenz: Tel. 061 461 04 60; Gruppe B: Wandert nicht; Retour: Mit Bus 60, 13.41
Natur- und Vogelschutzverein Arbeitseinsatz
Am Samstagnachmittag, 1.2. findet um 13.30 ein Arbeitseinsatz am Hardweiher statt. Bevor die Laichzeit der Amphibien beginnt muss dort der Zaun aufgestellt werden. Dazu lädt der Naturschutzverein ganz herzlich ein und freut sich auf viele fleissige und motivierte Helfer/innen und dankt im Voraus für deren Einsatz. Das Tragen von Gummistiefeln und Arbeitshandschuhen ist von Vorteil. Weitere Vereinsaktivitäten und Informationen können unter www.nvv-kaiseraugst.ch abgerufen werden.