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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2026

Feuerwerksverbot zum 1. August

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr erlässt der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Hellikon. Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper. Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Vorstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie für den verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur. Der Gemeinderat

Bundesfeier

Die diesjährige Bundesfeier findet am Freitag, 31. Juli statt. Ab 17.30 Uhr werden Sie durch die Männerriege Hellikon bewirtet. Die musikalische Eröffnung und die offizielle Begrüssung finden um 20.00 Uhr statt. Bei guter Witterung findet die Feier im Freien hinter dem Schulhaus, bei schlechter Witterung in der Turnhalle statt. Es wird noch einen Lampion-Umzug für die Kinder organisiert. Dieser findet beim Eindunkeln statt. Die Organisatoren, der Gemeinderat und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch und auf eine gemütliche unterhaltsame Feier mit Ihnen. Der Gemeinderat

Reduzierte Öffnungszeiten
20. Juli bis 31. Juli 2026

Aufgrund Personalwechsel gelten vom 20. Juli bis und mit 31. Juli 2026 reduzierte Öffnungszeiten. Wir empfehlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, um gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindekanzlei

Bitte Wasser sparen

Auch wenn in Hellikon aktuell noch keine akute Wasserknappheit herrscht, bitten wir die Bevölkerung, mit dem Wasser sparsam umzugehen. Indem Sie beispielsweise auf das nicht zwingend nötige Bewässern von Rasen- und Gartenanlagen, das Abspritzen von Vorplätzen, das Befüllen von Schwimmbädern und das Waschen von Autos oder anderen Fahrzeugen verzichten, helfen Sie mit, damit auch in den kommenden Wochen genügend Trink- und Löschwasser zur Verfügung steht. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens. Der Gemeinderat

Verkehrsbeschränkungen/
Strassensperrung Oberdorf

Ab dem 3. August 2026 bis und mit ca. Ende August 2026 ist beim Oberdorf (Höhe Neubau MFH – Kreuzung Oberdorf/Stygli) mit Verkehrsbeschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist die Durchfahrt gewährleistet: Kurzzeitige Strassensperrungen werden signalisiert. Dies aufgrund von Tief- und Hochbauarbeiten im Zusammenhang des Neubaus MFH Oberdorf (Baustellenverkehr) und aufgrund des gleichzeitigen Netzausbaus der AEW Energie AG. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens. Der Gemeinderat

Baugesuchspublikationen

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 24. Juli 2026 bis 22. August 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 26-12

Bauherrschaft: Denise und Urs Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Denise und Urs Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Denise und Urs Hasler, Ebene 12, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Klimaanlage; Lage: Parzelle 933, Ebene; Zonenart: WA: Zusatzbewilligungen: keine. Die Bauverwaltung

Baugesuch Nr.: 26-13

Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulig 334, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Agriexpert, Clemens Meier, Lurstrasse 10, 5200 Brugg; Bauvorhaben: Allwetterauslauf und Gemüsegarten; Lage: Parzelle 716, Neulig; Zonenart: Landwirtschaftszone; Zusatzbewilligungen: Kantonale Zustimmung. Die Bauverwaltung