Bauherrschaft: Bernadette M’Ham/Beat Kurmann, Büren 23, 5272 Gansingen; Grundeigentümer: Bernadette M’Ham, Büren 23, 5272 Gansingen; Projektverfasser: Weiss AG, Haustechnik & Metallbau, Hauptstrasse 90, 5085 Sulz; Bauvorhaben: Aussenaufgestellte Wärmepumpe; Lage: Büren 23; Zone: Dorfkernzone, Parzelle 290. Das Baugesuch liegt von Montag, 27. Juli 2026 bis Dienstag, 25. August 2026, öffentlich während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Bauverwaltung
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette
Feuchttücher und Windeleinlagen dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. Sie gehören in den Abfalleimer. Auch wenn auf der Verpackung angegeben ist, dass die Tücher biologisch abbaubar oder spülbar sind, lösen sie sich im Abwassersystem nicht ausreichend auf. Dadurch können Rohre und Pumpen verstopfen. Die Beseitigung solcher Verstopfungen ist mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Vielen Dank, dass Sie Feuchttücher und Windeleinlagen korrekt entsorgen und so zum Schutz unseres Abwassersystems beitragen.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Büros der Gemeindeverwaltung sind während der Sommerzeit (Ferienzeit) von Montag, 6. Juli, bis und mit Freitag, 7. August 2026, wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 11.30 Uhr; Freitag: geschlossen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Gemeinderat und Verwaltungspersonal wünschen allen erholsame Sommerferien. Gemeindekanzlei
Das Regionale Steueramt hat währenden den Sommerferien vom Montag, 6. Juli bis und mit Freitag, 7. August 2026 wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 11.30 Uhr; Freitag: geschlossen; Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Regionales Steueramt Mettauertal
Gemeindeversammlung vom 12.06.2026
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12.06.2026 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat