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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2026

Verwaltung geschlossen am
16. September 2026

Am Mittwoch, 16. September, geniesst das Personal der Verwaltung und der Werkdienste Böztal den Personalausflug. Aus diesem Grund bleiben an diesem Tag alle Abteilungen geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bewilligte Verlängerung der
Nachtruhe bis 23.00 Uhr

Gestützt auf § 8 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal erteilt der Gemeinderat Böztal die Bewilligung, die Nachtruhe am Anlassdatum ausnahmsweise bis 23.00 Uhr zu verlängern. Gemäss Polizeireglement gilt die Nachtruhe grundsätzlich von 22.00 Uhr bis 06.30 Uhr; Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.
• Verlängerung Nachtruhe bis 23.00 Uhr am Freitag, 11. September 2026, «Im Zinggen» in Elfingen, Geburtstagsfest.

Eidgenössische Volksabstimmungen am 27. September 2026

Am 27. September 2026 haben Sie die Möglichkeit, sich an zwei eidgenössischen Volksabstimmungen zu beteiligen. Bis am Dienstag, 22. September 2026 kann das Abstimmungscouvert der Post übergeben werden. In den darauffolgenden Tagen steht Ihnen der Briefkasten der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Ebenso ist die Urne am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Bitte achten Sie bei der brieflichen Abstimmung darauf, dass Ihr Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. Die Stimmzettel sind möglichst ungefaltet in das Stimmzettelcouvert («Löchlicouvert») zu legen. Dieses ist zu verschliessen, damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in dieses Couvert. Nur so zählt Ihre Stimme, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Sitzung Abwasserverband vom
17. Juni 2026

Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sit-zung vom 17. Juni 2026: Budget Abwasserverband 2027; Genehmigung. Beschlüsse des Vorstandes vom 17. Juni 2026 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 09. November 2026, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand des Abwasserverbandes

Baubewilligung

Anlässlich der Sitzung vom 7. September 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Baumann Christoph, Bözen; Erneuerung Scheunentor.

Aufhebung Feuerverbot und
Feuerwerksverbot

Die Allgemeinverfügung des Gemeinderats Böztal vom 24. Juli 2026 betreffend das kommunale Feuerverbot und Feuerwerksverbot sowie das Verbot des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Freien wurde per 27. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand bleibt weiterhin bestehen und ist zwingend einzuhalten. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage der Gemeinde Böztal unter www.boeztal.ch eingesehen werden.