Amtliche Vermessung; Voranmeldung Gebäudenachführung durch BREM Geomatik
Eigentümerinnen und Eigentümer, welche auf ihrem Grundstück einen Neubau errichtet oder an einem bestehenden Gebäude bauliche Änderungen vorgenommen haben, wurden vom Nachführungsgeometer des Bezirkes Laufenburg, BREM Geomatik, schriftlich informiert, dass in nächster Zeit Vermessungsarbeiten auf den betreffenden Grundstücken durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Böztal unter dem Stichwort «Gebäudenachführung».
Feuerwerk am 01. August; Beachtung der grossen Waldbrandgefahr und Rücksicht auf Tiere
Aktuell gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5. Es besteht somit grosse Waldbrandgefahr, was ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe zur Folge hat (dazu gehört auch Feuerwerk). Stand jetzt sind im Kanton Aargau private Feuerwerke ausserhalb der Verbotszone erlaubt. Eine Verschärfung und somit ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ist kurzfristig möglich, weshalb Sie sich vor dem Kauf oder Abbrennen von Feuerwerk unbedingt informieren müssen. Zudem versetzen laute Knalleffekte von Feuerwerken viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb den Tieren zuliebe nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 1. August zu zünden. Auch darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen. Herzlichen Dank für Ihre Rücksichtnahme auf die Natur- und Tierwelt.
Wasser sparen infolge Trockenheit
Die aktuelle und bereits langanhaltende Hitzewelle bildet eine grosse Herausforderung für die Wasserversorgung der Gemeinde Böztal. Um Engpässe zu vermeiden, ruft die Gemeinde die Bevölkerung dringend dazu auf, ihren Wasserverbrauch zu senken und Wasser nur sparsam zu verwenden. So können Sie Wasser sparen: • Wasser bewusst nutzen; Lassen Sie Wasser nicht unnötig laufen, drehen Sie den Hahn zu, wenn Sie es nicht brauchen. • Kurz duschen statt baden; Duschen Sie kurz und effizient – das spart viel Wasser. • Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen; Nutzen Sie Geräte nur bei voller Beladung und im Sparprogramm. • Pflanzen gezielt giessen; Giessen Sie Pflanzen möglichst früh morgens oder abends. Derzeit in der Gemeinde Böztal nicht gestattet: • Bewässern von Rasenflächen; • Befüllung von Pools und Teichen; • Autowaschen; • Reinigungsarbeiten rund ums Haus mit Wasser. Mit der Umsetzung dieser Massnahmen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Wasserversorgung in der Gemeinde Böztal. Vielen Dank für Ihr verantwortungsvolles Handeln. Der Gemeinderat informiert, wenn sich die Situation wieder stabilisiert hat.
Baugesuche
Hornussen, 21. Juli 2026; Publikation und öffentliche Auflage. Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Wiedmer Andreas, Waldhof 228, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Bitterli Büro für technische Zeichnungen GmbH, Gartenstrasse 5, 5013 Niedergösgen; Grundeigentümer: Wiedmer Andreas, Waldhof 228, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Anbau Rindermaststall; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 820, Waldhof 228; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Baumann Christoph, Ausserdorfstrasse 15, 5107 Schinznach-Dorf; Projektverfasser: Plüss Holzbau, Michael Plüss, Rebbergstrasse 174, 5237 Mönthal; Grundeigentümer: Baumann Willi, Hauptstrasse 37, 5076 Bözen; Bauobjekt: Erneuerung Scheunentor; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2013, Hauptstrasse 37. Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 23. Juli 2026, Gemeinderat