Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. Januar 2025 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: • Zum Baugesuch, auf der Parzelle 4245, betreffend «Zweckänderung von Scheune in Theater» wurde betreffend einer Einsprache eine Stellungnahme abgegeben.; • Gemäss § 42 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz übernimmt die Gemeinde Arisdorf die Garantie für die ausstehenden Vorauszahlungen von einer Person für den Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim bis zum beantragten Betrag. Dies unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Kosten vom Bewohner oder im Todesfall von den Erben nicht einbringlich sind, wobei das Pflegeheim den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat (vgl. § 42 Abs. 3 APG).
Einladung zum Neujahrs-Apéro
Im Beisein des Gemeinderates wird die Einwohnerschaft auch im 2025 zu einem kleinen Neujahrs-Apéro eingeladen. Dieser findet statt am: Freitag, 10. Januar 2025, 18.00 Uhr, Eingang / Foyer Schulhaus (Känelmattstr. 31); Der Gemeinderat hofft, mit möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern auf das neue Jahr anstossen zu können.