(sp) Die SP Aargau begrüsst die geplante Einführung der kantonalen Transparenzregeln zur Politikfinanzierung. Eine transparente Finanzierung der Politik ist entscheidend, damit die Büger:innen die in die politische Arbeit einfliessenden Interessen nachvollziehen können. Dies stärkt zudem das Vertrauen der Bürger:innen in den politischen Prozess.
Die SP Aargau begrüsst es sehr, dass nach jahrzehntelangem Einsatz endlich auch im Kanton Aargau Regeln zur Transparenz in der Politikfinanzierung eingeführt werden sollen. Neben der bereits geltenden Offenlegung der Interessenbindungen ist vor allem auch die Offenlegung der Politikfinanzierung wesentlich, damit die Bevölkerung die in die Politik einfliessenden Interessen besser nachvollziehen kann.
Schwellenwerte der kantonalen Transparenzregeln
Aus Sicht der SP Aargau wäre es angebracht, den Schwellenwert für die Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen nicht analog zum Bund pauschal bei Fr. 50'000.– anzusetzen, sondern diesen gestaffelt und in Abhängigkeit zur Kantonsgrösse festzulegen.
Bei Abstimmungskampagnen auf kantonaler Ebene, die sich auf das jeweilige Kantonsgebiet beschränken und somit wesentlich kleiner sind als nationale Kampagnen, wäre es wenig sinnvoll, denselben Schwellenwert wie auf Bundesebene anzusetzen. Für eine kantonale Transparenzregelung der Politikfinanzierung sollte dieser Schwellenwert deutlich niedriger angesetzt werden.
Analog dazu müsste auch der Schwellenwert je Zuwendung tiefer als beim Bund liegen. Dieser könnte beispielsweise bei CHF 10‘000.- angesetzt werden.
«Gerade auf kantonaler Ebene braucht es klare Regeln, damit die Bürger:innen nachvollziehen können, welche Interessen hinter politischen Entscheidungen stehen», erklärt Stefan Dietrich, Grossrat und Co-Präsident der SP Aargau.
Umfassende Offenlegung der Parteifinanzierung
Die SP Aargau setzt sich für maximale Transparenz in der Parteifinanzierung ein. Sie unterstützt die Offenlegung aller Mandatsbeiträge, die eine politische Partei erhält, sowie die Erweiterung der Offenlegungspflicht auf Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bezirks- und Kreisebene. Anonyme Zuwendungen sowie Spenden aus dem Ausland, auch bei Kampagnen im Rahmen der Ständeratswahl, sollten verboten werden. Daher ist die SP Aargau auch klar der Meinung, dass sämtliche Ständeratskandidatinnen und -kandidaten offenlegungspflichtig sind, unabhängig von einer anschliessenden Wahl.
«Eine möglichst umfassende Offenlegung der Parteienfinanzierung ist demokratiepolitisch angebracht und kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger:innen in die politischen Institutionen zu stärken», ist Selena Rhinisperger, Grossrätin SP Aargau, überzeugt.