(pd) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – niemand soll aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden. Die AIHK unterstützt dieses zentrale Anliegen der Gleichstellung. Die per Initiative geforderte Lohngleichheitsanalyse bewertet die AIHK jedoch als nutzlosen Papiertiger, der vor allem für noch mehr Bürokratie sorgt und den Standort Aargau schwächt.
Der Grosse Rat hat sich am 14. Januar trotz juristischer Argumente gegen die Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» ausgesprochen. Als gewählte Volksver- treterinnen und -vertreter ist es eine genehme Entscheidung, die Initiative den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorzulegen. Da das nationale Gleichstellungsgesetz Lohngleichheitsanalysen seit 2020 abschliessend regelt, hätte es den Umweg über die Urne aber nicht gebraucht.
Die mit 97 Ja- zu 36 Nein-Stimmen deutliche Ablehnung der Initiative im Grossen Rat ist erfreulich. AIHK Direktor Beat Bechtold sagt dazu: «Die Grossrätinnen und Grossräte haben erkannt, dass die Un- ternehmen die Lohngleichheit sehr ernst nehmen. Sie haben ein ureigenes Interesse an der Gleichbe- handlung. Dafür braucht es nicht immer noch mehr bürokratische Vorgaben.» Dies belegen verschie- dene Studien, unter anderem jene der Universität St. Gallen vom 1. Juni 2023.
Die Lohninitiative hat keinen feststellbaren Nutzen, führt aber zu einem hohen administrativen Auf- wand und zusätzlichen Kosten – sowohl für die Steuerzahler als auch für die Unternehmen. Gerade die Unternehmen können diese Mittel in ihre Produktivität investieren – etwa in die Weiterbildung der Mit- arbeitenden oder in Forschung und Entwicklung.
«Die Initiative schwächt den Unternehmensstandort Aargau erheblich. Die Initianten täten gut daran, produktive Unternehmen nicht unter Generalverdacht zu stellen und damit das politische Klima anzu- heizen», ergänzt Bechtold.